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Administrative unit 5: Student Affairs and Student Advice Centre

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Entsprechend der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung - BBHVVO) hat einen Zugang zum Studium, wer

a) einen Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45n oder 51a der Handwerksverordnung,

b) einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss des Berufsbildungsgesetzes vom 04.05.2020,

c) einen Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der KMK vom 07.11.2020,

d) einen Abschluss einer gleichwertigen landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe,

e) einen Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Betriebswirt*innen der Handwerkskammer, Fachwirt*innen, Fachkauffrauen und Fachkaufmänner),

f) den Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung erlangt hat und danach mindestens drei Jahre im Ausbildungsberuf oder in einem der Berufsausbildung fachlich entsprechenden Beruf tätig war.

Sofern der Personenkreis unter f) einen nicht fachlich entsprechenden Studiengang studieren möchten oder über eine dem Ausbildungsberuf fachlich nicht entsprechende dreijährige Berufspraxis verfügen, hängt der entsprechende Hochschulzugang von einer erfolgreichen Zugangsprüfung oder von einem erfolgreichen Probestudium ab.

Das Probestudium ist ausschließlich nur für zulassungsfreie Studiengängen möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat E-Mail

Wir empfehlen allen beruflich qualifizierten Studienbewerber vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch im Fachbereich des entsprechenden Studienganges in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen
Bewerbung für beruflich Qualifizierte

Bewerbungen erfolgt im ersten Schritt online über das Bewerbungsportal der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Danach müssen der Antrag und die unten aufgeführten Unterlagen postalisch eingereicht werden.

Bewerbungsfristen

Für das Wintersemester 15.05. - 15.07.

Für das Sommersemester 15.11. -15.01.

Bewerbungsunterlagen

Mit der Bewerbung sind neben dem Zulassungsantrag folgende Unterlagen einzureichen: 

  • Motivationsschreiben für die Aufnahme des Studiums im entsprechenden Studiengang;
  • Tabellarischer Lebenslauf über den schulischen und beruflichen Werdegang;
  • Zeugniskopie über den erworbenen Abschluss;
    (zum Beispiel IHK-Berufsausbildungszeugnis, Meisterbrief, IHK-Fortbildungsabschlusszeugnis, Betriebswirt- oder Fachwirtabschluss beziehungsweise Aufstiegsfortbildung einer Fachschule);
  • Nachweis über die Art und Dauer der beruflichen Tätigkeit(en)
    (Arbeitszeugnisse oder Gewerbeanmeldung);
  • gegebenenfalls aktueller Arbeitsgebernachweis über besondere Gründe zur Aufnahme des Studiums-

Ist die Zahl der Bewerber*innen höher als die im Rahmen der Quote zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl aufgrund folgender Auswahlkriterien:

Zur Ermittlung der Rangfolge vergibt die Kommission Punkte wie folgt:

a) bis zu 3 Punkte, wenn der berufsqualifizierende Abschluss mit einem über den Mindestanforderungen liegenden Grad der Qualifikation erworben wurde,

b) bis zu 3 Punkte für eine dem berufsqualifizierenden Abschluss entsprechende Berufstätigkeit,

c) bis zu 2 Punkte für berufliche Erfahrungen, die im Hinblick auf den angestrebten Studiengang besonders bedeutsam sind,

d) bis zu 2 Punkte, wenn sonstige besondere Gründe für die Aufnahme des Studiums sprechen.

Ein Beratungsgespräch und Eignungstest kann angeboten werden. Näheres erfahren Sie im Studierendensekretariat E-Mail.