Dezernat 5: Studentische Angelegenheiten und Allgemeine Studienberatung
Hochschulzugang über Zugangsprüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Zugangsprüfung sind:
- Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und
- eine danach erfolgte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in Vollzeit, auch in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf
Für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend.
Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes im Sinne des § 25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungesetzes oder die Pflege eines Angehörigen im Sinne des § 16 Absatz 5 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch.
Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung ist als berufliche Tätigkeit anteilsmäßig anzurechnen.
Die Zugangsprüfung dient der Feststellung von fachlichen und methodischen Voraussetzungen zum Studium an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg für beruflich qualifizierte Bewerber*innen. Inhalt der Prüfung ist allgemeines und fachbezogenes Wissen.
Die bestandene Zugangsprüfung berechtigt zur Aufnahme des Studiums im ersten Fachsemester des jeweiligen Studienganges an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Die zulassungsrechtlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Bewerbungsfrist für die Zugangsprüfung
Der Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung muss für den Beginn zum Wintersemester bis spätestens 01.04. und für den Beginn zum Sommersemester bis spätestens 01.10. bei der Hochschule eingegangen sein.
Einzureichende Unterlagen
Für die Bewerbung sind Unterlagen in einfacher Kopie einzureichen:
- Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung (formloses, schriftliches Anschreiben mit Angabe des angestrebten Studiengangs)
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über den erworbenen Berufsabschluss
- Darstellung über die wesentlichen Inhalte der Ausbildung
- Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über die Art und Dauer der beruflichen Tätigkeit
- gegebenenfalls Nachweise über schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Einwilligungserklärung zur Weitergabe der Daten an die Prüfstelle (siehe links unter „Zugehörige Dokumente“)
Weitere Informationen
Die Zugangsprüfung besteht aus drei schriftlichen, für alle Bewerberinnen und Bewerber gleichartigen Prüfungsteilen, die zur Überprüfung der allgemeinen Kompetenzen in den Bereichen Deutsch, Englisch und Mathematik dienen, sowie einem studiengangspezifischen mündlichen Prüfungsteil.
Seit dem Wintersemester 2011/2012 wird ein einheitliches Zugangsprüfungsverfahren für den allgemeinen Teil in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch abgehalten. Die schriftlichen Zugangsprüfungen werden von der telc GmbH Frankfurt an der Technischen Hochschule Köln als zentralen Prüfungsort durchgeführt. Die Kosten für die Zugangsprüfung an der telc GmbH Frankfurt und die Kosten für den Verwaltungsaufwand an der Technischen Hochschule Köln werden für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg übernommen.
Die zentrale Zugangsprüfung für das Sommersemester 2025 findet am Samstag, 23.11.2024 an der Technischen Hochschule Köln, Campus Südstadt, Claudiusstr. 1, 50678 Köln, im Raum 118 statt.
Die mündliche Prüfung wird hingegen an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg nach Bekanntgabe des Bestehens aller schriftlichen Prüfungsteile abgehalten werden.
Auf der LRK-Homepage finden Sie zwei Musterprüfungen für die Zugangsprüfung für in der beruflichen Bildung Qualifizierte. Für den Prüfungsteil Mathematik (Basis- und Zusatzmodul) werden zudem die entsprechenden Musterlösungen zur Verfügung gestellt. Diese Musterlösungen enthalten ausführliche Lösungen zu allen Aufgaben der Musterprüfung 1 und 2 in Mathematik sowie Hinweise zum Selbstlernen. Die Musterprüfungen und –lösungen sind unter dem Link https://haw-nrw.de/aufgaben-und-ziele/ verfügbar (siehe auch links unter „Zugehörige Dokumente“)
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