Zentrale Hochschulorgane

Der Hochschulrat der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Raum

Raum E 224

Adresse

Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin

Sprechstunden

On weekdays: According to prior agreement.

Der Hochschulrat der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg berät die Hochschulleitung und übt die Aufsicht über deren Geschäftsführung aus.

Hochschulrat 2022
Der Hochschulrat wurde im September 2022 von Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen (dritte von rechts) bestellt. Foto: H-BRS/Juri Küstenmacher

Startpunkt für den H-BRS-Hochschulrat war der 30. August 2007: An diesem Tag erhielten die Mitglieder der H-BRS-Hochschulrats ihre Ernennungsurkunden vom damaligen Wissenschaftsminster Andreas Pinkwart. Die H-BRS war damit die erste Hochschule in NRW, die ein solches Gremium einsetzte. Dem Hochschulrat gehören paritätisch vier externe und vier hochschulinterne Mitglieder an, je zur Hälfte mit Männern und Frauen besetzt.

Der Hochschulrat ist für alle Strategiefragen der H-BRS zuständig. Er berät die Hochschulleitung und beaufsichtigt deren Geschäftsführung. Das Hochschulfreiheitsgesetz von NRW sieht vor, dass die Mitglieder des Hochschulrats in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren und aufgrund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können.

Mitglieder des Hochschulrats

Die acht stimmberechtigten Mitglieder des Hochschulrats sind:

  • Sylvie Hambloch-Gesinn, Rechtsanwältin (Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Jakob Rhyner, Universität Bonn(stellvertretender Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Simone Bürsner, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • Prof. Dr. Klaus Deimel, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • Prof. Dr. Karin Hummel, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • Prof. Dr. Peter Kaul, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • Dr. Andrea Niehaus, Direktorin des Deutschen Museums Bonn
  • Rainer Otto, ehem. Kfm. Geschäftsführer WIRTGEN GROUP Holding GmbH

Die Geschäftsordnung, die im April 2008 vom Hochschulrat verabschiedet wurde, bildet den Rahmen für die Arbeit des Hochschulrates. Die oder der Vorsitzende vertritt den Hochschulrat gegenüber Hochschule und Öffentlichkeit.

Sitzungen des Hochschulrats

Die Mitglieder des Hochschulrats kommen mindestens vier Mal im Jahr zusammen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, jedoch nehmen Mitglieder des Präsidiums mit beratender Stimme teil.