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Innovationsstandort Deutschland stärken
Berlin/Sankt Augustin, 28. März 2019 - „Mit der geplanten Einführung des Promotionsrechts für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) geht die NRW-Landesregierung einen großen Schritt zur Intensivierung des Innovations- und Transfergeschehens im Land“, so Prof. Dr. Hans-Hennig von Grünberg, Vorsitzender der Hochschulallianz für den Mittelstand (HAfM) mit Sitz in Berlin. Mit einem zukünftigen, eigenständigen HAW-Promotionsrecht trage die Landesregierung dafür Sorge, dass die vielfältigen Ergebnisse angewandter Forschung schneller in Wirtschaft, Wissenschaften, Institutionen und Verwaltung einzögen. „Dies ist aus unserer Sicht zentral, um mit der globalen Entwicklung Schritt zu halten“, so von Grünberg weiter. NRW belege damit seine Spitzenposition bei der engen Verknüpfung von angewandter Wissenschaft und Wirtschaft. „Dies wird auch dem Innovationsstandort Deutschland als Ganzes einen Schub verleihen“, ist sich von Grünberg sicher. Hessen hatte das Promotionsrecht für HAW bereits 2016 eingeführt und die bisherige Praxis dort belegt ein gut funktionierendes Modell mit hoher Qualität in der angewandten Forschung.
„Die Geschichte des deutschen und des europäischen Hochschulsystems zeigt, dass gerade in der Veränderung und der Anpassung immer seine Stärke gelegen hat“, kommentiert auch Prof. Dr. Hartmut Ihne, Präsident der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg den Vorstoß der NRW-Regierungsfraktionen. Der bisherige Weg der kooperativen Promotionen sei unzureichend, mühselig und teilweise entwürdigend. Die in Teilen erfolgreiche bisherige Praxis ersetze nicht die Notwendigkeit eines neuen Wegs. „Und dieser neue Weg ist in der Geschichte des deutschen Hochschulsystems vorgezeichnet: Die heutige Exzellenzuniversität RWTH Aachen zum Beispiel hat sich das Promotionsrecht vor gut 100 Jahren gegen denselben großen Widerstand erkämpfen müssen.“ Eine kluge, vorausschauende Wissenschaftspolitik habe es ihr damals ermöglicht und er sei hoch erfreut zu sehen, dass sich die Politik aktuell in die gleiche Richtung bewege.
Hintergrund:
Im Rahmen der geplanten Hochschulgesetz-Novelle in Nordrhein-Westfalen hatten Regierungsfraktionen von CDU und FDP im Landtag eine Änderung beim Promotionsrecht miteingebracht. Demnach soll das bestehende Graduierteninstitut für Angewandte Forschung der Fachhochschulen in NRW (GI NRW) in ein Promotionskolleg überführt werden. Einzelne Fächergruppen des GI NRW sollen dann nach Prüfung durch den Wissenschaftsrat vom Land das Promotionsrecht verliehen bekommen.
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