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Technik- und Innovationskommunikation (M.Sc., auslaufend)

Zulassung und Bewerbung Masterstudiengang Technik- und Innovationskommunikation

Voraussetzung für die Studienaufnahme in den Masterstudiengang Technik- und Innovationskommunikation ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in den Fächern Journalismus, Technikjournalismus, Publizistik, Medien- oder Kommunikationswissenschaft, Public Relations oder Marketing mit einer Mindestnote von 2,5.

Zusätzlich zur Mindestnote sind mindestens 210 Credit Points nach dem European Credit Transfer System (ECTS) für den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss gefordet.


Bewerber mit weniger als 210 Credits Points können sich für den Erwerb der fehlenden Credit Points einschlägige berufsspraktische Tätigkeiten anrechnen lassen. Die Berufstätigkeit muss mindestens ein halbes Jahr nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss betragen.

Deutschkenntnisse

Wenn Sie keinen deutschsprachigen Sekundarschul- oder Studienabschluss haben, müssen die für das Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse durch den telc Deutsch C1 Hochschule oder die DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder durch den TestDaF (Test für Deutsch als Fremdsprache) mit der Niveaustufe TDN 4 in allen vier Prüfungsbereichen vorliegen.

Bewerbungsfrist

Dieser Masterstudiengang kann nur zum Sommersemester begonnen werden. Die Bewerbungsfrist  ist vom 15.11. - 15.03.

Dokumente für die Bewerbung

Bevor Sie mit der Dateneingabe im Onlinebewerbungsformular beginnen, überprüfen Sie bitte, ob Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen, die Sie für Ihre Bewerbung benötigen und die Sie in der Online-Bewerbung hochladen müssen:

  • Hochschulabschlusszeugnis inklusive Notenspiegel (bei ausländischen Zeugnissen mit deutscher oder englischer Übersetzung);
  • Notenspiegel ohne Hochschulabschlusszeugnis, falls der Hochschulabschluss noch nicht vorliegt, aber noch in diesem Semester erworben wird;
  • das Zertifikat der APS, falls Sie Ihren Hochschulabschluss in China oder Vietnam oerworben haben;
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (telc Deutsch C1 Hochschule oder TestDaF 4 x 4 oder DSH 2), falls Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben

 

Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungs- und Einschreibungsfristen. Eine nach Fristablauf eingegangene oder unvollständige Bewerbung kann nicht mehr berücksichtigt werden!