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Exportkontrolle auch für Hochschulen ein Thema
Exportkontrolle ist ein Thema, mit dem sich auch Hochschulen auseinandersetzen müssen. An der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat sich Clemens Hasni, Dezernent für Finanzen und Einkauf, dieses Themas angenommen. Er baut aktuell das Innerbetriebliche Compliance Programm (ICP) auf, durch das die Vorgaben des Außenwirtschaftsrechts im Hochschulalltag verankert werden und Anwendung finden. Über dieses Projekt sprach er unlängst als Referent bei einer Veranstaltung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
H-BRS: Bei Exportkontrolle denkt man an internationale Wirtschaftsbeziehungen, an Außen- und Sicherheitspolitik. Was haben Hochschulen damit zu tun?
Clemens Hasni: Dieses Thema war für Hochschulen schon immer relevant, weil sie unter das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) fallen. Es stand aber lange nicht im Fokus und wurde von den Hochschulen eher stiefmütterlich behandelt. Das änderte sich, als der Zoll den Fokus auch auf den Hochschulbereich legte. Aus persönlichen Gesprächen mit betroffenen Personen kann ich berichten, dass es zu größeren Beanstandungen kam. Seither wird über das Thema in Beschaffer- und Finanzkreisen diskutiert, nach dem Motto: Was exportieren wir eigentlich ins Ausland? Da geht es nicht nur um Waren, Technologien und Dienstleistungen, sondern auch um Wissen. All das tangiert uns als Hochschule, die auf angewandte Forschung setzt und international ausgerichtet ist. Wir betreiben gemeinsame Forschungsprojekte mit ausländischen Partnern, beschäftigen ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und bilden ausländische Studierende aus.
H-BRS: An welcher Stelle könnte es Konflikte geben?
Hasni: Das ist ein weites Feld. In erster Linie dient die Exportkontrolle der Sicherheit Deutschlands und seinen Verbündeten. Sie soll einen Beitrag zur Wahrung friedlicher Verhältnisse leisten. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können ungewollt dazu beitragen, dass diese Ziele unterlaufen werden und am Ende das Gegenteil eintritt. Nehmen wir zum Beispiel Dienstreisen ins Ausland, insbesondere ins Drittland: Von wem lasse ich mich einladen? Was nehme ich mit? Mit wem spreche ich vor Ort? Was gebe ich von meinem Wissen preis? Welche Technologie setze ich ein? Man muss noch nicht einmal verreisen: Schon bei E-Mails ist Vorsicht angesagt. Wem schreibe ich da, und was kann derjenige mit meinem Wissen anfangen? Steht womöglich ein Land dahinter, das auf einer Embargoliste verzeichnet ist? Und schließlich der klassische Warenexport: Ich verschicke Gummidichtungen ins Ausland, die zunächst einmal harmlos sind, aber zum Beispiel in Panzern verbaut werden können. Diese so genannten Dual-Use-Güter, die für zivile Nutzung gedacht sind, aber für das Militär zweckentfremdet werden können, sind für uns als Hochschule von besonderer Bedeutung.
H-BRS: Heißt das, dass sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ab jetzt das Außenwirtschaftsgesetz und alle Embargo- und Sanktionslisten unters Kopfkissen legen müssen?
Hasni: Nein, dazu sind wir in der Verwaltung da. Wir beraten, prüfen und sensibilisieren. Und wir bauen eigene Strukturen auf. Eine wirksame Exportkontrolle setzt ein effektives Compliance Management voraus. Wir nennen es Innerbetriebliches Compliance Programm, kurz ICP. Die Beschäftigten müssen erkennen, dass rechtskonformes Handeln bei Ausfuhrvorgängen im Interesse des eigenen Unternehmens – in unserem Falle der Hochschule – liegt. Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz können mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Es kann zudem zu Sanktionen gegen Mitglieder der Führungsebene kommen. Zudem würde ein massiver Reputationsschaden entstehen, die ganze Einrichtung würde als unzuverlässig gelten. Kurzum: Wenn ein Organisationsverschulden nachgewiesen ist, kann das üble Folgen haben.
H-BRS: Wie sieht das Compliance Management an der Hochschule konkret aus?
Hasni: Das Präsidium hat im vergangenen Jahr den Grundstein gelegt, indem es sich zu den Zielen der Exportkontrolle bekannt hat. Wir sind die erste Hochschule in NRW, die dieses Thema in die Grundordnung aufgenommen hat. Das war ein ganz wichtiger Schritt. Wir tragen zurzeit zusammen, bei welchen Verfahren in der Verwaltung das Thema Exportkontrolle relevant ist. Dienstreisen, Drittmittelprojekte und Ausfuhren in Drittstaaten gehören dazu, aber auch beispielsweise die Einstellung von Personal, Transaktionen und Kooperationsverträge mit Technologie- und Wissenstransfer ins Ausland. Ziel ist es, all diese Prozesse AWG-konform abzuwickeln. In diesem Zusammenhang planen wir auch ein Prozesshandbuch. Außerdem soll in Zusammenarbeit mit mehreren Universitäten und HAWen aus NRW eine gemeinsame Software angeschafft werden, wobei die Uni Bonn Konsortialführer ist. Im nächsten Schritt werde ich auf die Fachbereiche zugehen, um die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mitzunehmen. Bei diesem Thema kommt es darauf an, dass wir gemeinsam agieren.
H-BRS: Müssen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mehr Bürokratie befürchten?
Hasni: Nein, wir wollen niemanden bremsen. Wir wollen Wissenschaft und Forschung durch pragmatisches und rechtssicheres Handeln unterstützen. Es gilt, mögliche Probleme frühzeitig zu identifizieren und zu prüfen, wo beispielsweise eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingeholt werden muss.
H-BRS: Wer trägt beim Thema Exportkontrolle die Verantwortung?
Hasni: Grundsätzlich gilt: Exportkontrolle ist Chefsache. Das heißt, die Hochschulleitung ist in der Verantwortung. Es ist geplant, einen Exportkontrollbeauftragten an der Hochschule zu ernennen. Aktuell liegt das Thema auf meinem Schreibtisch. Die Grundstruktur des ICP soll Ende des Jahres stehen.
Das Gespräch führte Dominik Pieper.
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