Urteil zu Fallpauschalen bei Privatkliniken
Eine Privatklinik, die in räumlicher Nähe zu einem Plankrankenhaus liegt und mit diesem organisatorisch verbunden ist, darf für eine, dem Versorgungsauftrag entsprechende, Behandlung nur die in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Beträge berechnen. Dabei ist es nicht relevant, ob eine rechtliche Trennung der beiden Kliniken gegeben ist. Urt. OLG Karlsruhe, Az. 10 U 2/17