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[Archiv] Hochschulwahlen 2017: Wahlvorschläge
Ab sofort können Sie Kandidaten benennen, die für Sie in den genannten Gremien tätig werden sollen. Reichen Sie Ihre Vorschläge bitte bis spätestens 30. Januar 2017, 15 Uhr (maßgeblich ist der Eingangsstempel) bei der Wahlleiterin (Kanzlerin) oder beim Empfang in Sankt Augustin, Rheinbach oder Hennef ein. Für den Empfang müssen der Adressat des Briefs und die Eilbedürftigkeit klar erkennbar sein.
Dort ist ebenfalls das amtliche Wahlausschreiben verlinkt. In diesem Dokument finden Sie ausführliche Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um die Wahl: Wer ist wahlberechtigt, wer kann wählen und welche Aufgaben haben die Gremien und Funktionsträger?
Die nächste Sitzung des Wahlvorstandes findet am Donnerstag, den 2. Februar 2017, 13 Uhr in Raum E 221 in Sankt Augustin statt. Auf der Tagesordnung stehen insbesondere die Prüfung und Zulassung der eingegangen Wahlvorschläge einschließlich der Rückgabe mangelhafter Wahlvorschläge sowie der Einräumung einer Nachfrist für die nachträgliche Einreichung von Wahlvorschlägen. Die Sitzung ist öffentlich, kommen Sie gerne vorbei.