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University and District Library

FAQ VG Wort

Häufig gestellte fragen über die VG Wort

Stand: 19.7.2019

Was ist die VG Wort?

Die Verwertungsgesellschaft Wort nimmt die Interessen von Autorinnen und Autoren in Deutschland wahr. Sie wurde 1958 gegründet und ist ein rechtsfähiger Verein, in dem sich Autoren und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben.

Geben Autorinnen / Autoren Urheberrechte ab?

Die Urheberrechte von Autorinnen / Autoren als solche bleiben unberührt. Es geht lediglich um die Wahrnehmung von Verwertungsrechten.

Wer ist bezugsberechtigt?

Bezugsberechtigt sind Publizierende mit deutscher Staatsbürgerschaft, EU-Bürgerschaft, oder Personen mit dauerhaftem Sitz im Inland.

Was muss man als Autor / Autorin tun, um in den Genuss von Tantiemen zu kommen?

Man muss zunächst einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen(Das Formular findet man auf den Internetseiten der VG Wort im Portal T.O.M.: https://tom.vgwort.de/portal/index). Die Registrierung und der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages sindfür Autorinnen / Autoren kostenlos. Anschließend kann man seine Werke bei der VG Wort anmelden.Auch das ist kostenlos.

Welche Werke können angemeldet werden?

Berücksichtigt werden Printwerke und Online-Texte (Artikel), sofern die Kopierfähigkeit nicht eingeschränkt ist (bspw. PDFs mit DRM). Bezahlschranken, bspw. eine Subskription oder Lizenzierung, haben keine Auswirkung auf die Ausschüttungsmöglichkeit. Neu seit 2019: Auch ausländische Zeitschriftensind vergütungsfähig, wenn diese über mind. zwei deutsche Bibliothekszugänge verfügen, was nach Einschätzung der Bibliothek auf nahezu jede gängige Fachzeitschrift zutrifft. Die Ausschüttung kann jedes Jahr nach Beantragung für alle Texte (Artikel) erfolgen, sofern sie noch online abrufbar sind.

Wo meldet man publizierte Beiträge an?

Für eine Ausschüttung müssen sich Publizierende online über das VG-Wort-Portal T.O.M. registrieren (nachdem man den Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen hat). Bei T.O.M. kann manBeiträge online melden. Internetpublikationen werden über METIS (Texte im Internet) abgewickelt.

Lohnt sich eine Teilnahme?

Das ist pauschal nicht zu beantworten, denn die Spannbreite ist groß und abhängig von den Klickzahlen bzw. der Auflagenhöhe. Generell ist die Vergütung von Online-Publikationen niedriger als von Printerzeugnissen. Für eine gedruckte Monographie (z.B. Dissertation) gibt es aktuell eine Pauschale von 1.900 €, für kurze online-Beiträge ca. 15€(mehr zu den Quoten 2019 findet man unter: https://www.vgwort.de/publikationen-dokumente/quoten-uebersicht.html). Man unterscheidet auch zwischen einer regulären Ausschüttung und einer Sonderausschüttung. Bei der regulären Ausschüttung erfolgt die Zählung via Zählmarke, sofern diese von der Verlagsseite eingebaut wurde. Wenn keine Zählmarke auf der Verlagsseite vorhanden ist, bspw. auf ausländischen Verlagsseiten, nimmt man an der Sonderausschüttungteil

Welche wichtigen Fristen gibt es?

Reguläre Meldungen: 31.12. für Texte eines jeweiligen KalenderjahresSonderausschüttung: 31.1. für Texte des VorjahresAusschüttung: jedes Jahr Anfang Juli. Registrierte Autoren werden automatisch per Post von der VG Wort über die Höhe ihrer Tantiemen benachrichtigt und das Geld wird innerhalb weniger Tage auf das von den Publizierende angegebene Konto überwiesen.

Anlaufstelle

Forschungsservices der Bibliothek