Applying for admission
Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Bitte beachten Sie, dass ab dem Sommersemester 2023 das Bewerbungsverfahren zur Aufnahme von Studiengängen im höheren Fachsemester digital umgestellt wird. Alle Bewerbungen finden somit ausschließlich über unser Bewerberportal zu den oben genannten Fristen statt.
Informationen zum Online-Bewerbungsverfahren
1. Online-Bewerbung für externe Bewerber
Bachelorstudiengänge:
Bitte bereiten Sie folgende Unterlagen für Ihre Online-Bewerbung vor:
- aktueller Notenspiegel mit allen Prüfungsergebnissen einschl. Fehlversuchen;
- Modulbeschreibungen (gegebenenfalls Auszug aus dem Modulhandbuch), aus denen die Semesterwochenstunden und Kreditpunkte ersichtlich sind;
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur- oder Fachhochschulreifezeugnis);
- Ihre aktuelle Studienbescheinigung Ihrer derzeitigen Hochschule, aus der erkennbar ist, in welchem Fachsemester Sie aktuell eingeschrieben sind;
- Ihre Exmatrikulationsbescheinigung (falls Sie bereits exmatrikuliert sind).
Bewerber, die Ihren Hochschulzugang im Ausland erworben haben, benötigen zusätzlich:
- für alle deutschsprachigen Bachelor-Studiengänge: Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 GER
- für alle englischsprachigen Bachelor-Studiengänge: Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 GER
- für alle bilingualen Bachelor-Studiengänge: Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 GER und Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 GER
Masterstudiengänge:
Bitte bereiten Sie folgende Unterlagen für Ihre Online-Bewerbung vor:
- Bachelorurkunde mit Fächer- und Notenübersicht;
- aktueller Notenspiegel des Masterstudiums mit allen Prüfungsergebnissen einschl. Fehlversuchen;
- Modulbeschreibungen des Masterstudiums (gegebenenfalls Auszug aus dem Modulhandbuch), aus denen die Semesterwochenstunden und Kreditpunkte ersichtlich sind;
- Nachweise über eventuelle zusätzliche studiengangsbezogene Voraussetzungen (siehe unter den jeweiligen Studiengangsseiten);
- Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse (siehe Studiengangseiten)
- eine aktuelle Studienbescheinigung Ihrer derzeitigen Hochschule, aus der erkennbar ist, in welchem Fachsemester Sie aktuell eingeschrieben sind;
- Ihre Exmatrikulationsbescheinigung (falls Sie bereits exmatrikuliert sind).
Bewerber, die Ihren Bachelorabschluss im Ausland erworben haben, benötigen zusätzlich:
- für alle deutschsprachigen, englischsprachigen und bilingualen Masterstudiengänge Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse (siehe Studiengangseiten).
2. Online-Bewerbung für Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (interne Bewerber)
Bitte bereiten Sie folgende Unterlagen für Ihre Online-Bewerbung vor:
- aktueller bzw. letzter Notenspiegel mit allen Prüfungsergebnissen einschl. Fehlversuchen;
- Ihre aktuelle Studienbescheinigung, falls Sie
- derzeit bei uns eingeschrieben sind (Studiengangwechsler) oder
- derzeit an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind und wieder zu uns zurückwechseln möchten (Hochschulwechsler)
- eine Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule (falls Sie bereits exmatrikuliert sind)
Falls Sie nach einer Unterbrechung von mindestens einem Semester einen Wiedereinstieg in den gleichen Studiengang beabsichtigen, so beachten Sie bitte, das die Einstufung von Amts wegen in das nächsthöhere Fachsemester erfolgt. Alle Studienleistungen einschließlich eventueller Fehlversuche bleiben bestehen. Sollte sich die Prüfungsordnung aber geändert haben, so muss in diesem Fall der Prüfungsausschuss über die Einstufung entscheiden.
Eine Einschreibung kann nur erfolgen, wenn freie Kapazitäten vorhanden sind.
Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Das Verfahren der Anrechnung richtet sich nach § 63 a Hochschulgesetz NRW (HG NRW) in Verbindung mit dem Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabon Konvention siehe weiter unten als Dokument angehängt)
Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden. Das gleiche gilt hinsichtlich Studienabschlüssen, mit denen Studiengänge im Sinne des Satzes 1 abgeschlossen worden sind. Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg erbracht worden sind, gelten als an anderen Hochschulen erbrachte Prüfungsleistungen. Im Falle einer Wiedereinschreibung in demselben Studiengang an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und im Rahmen eines Prüfungsordnungswechsel werden alle bisher erworbenen Prüfungsleistungen, einschließlich der Fehlversuche von Amtswegen anerkannt. Für den Fall, dass Studierende in zwei Studiengängen gleichzeitig eingeschrieben sind, in welchen identische Module angeboten und mit identischen Prüfungen abgeschlossen werden, werden die Prüfungsleistungen einschließlich der Fehlversuche in beiden Studiengängen zugleich bewertet. Eine Antragstellung nach § 63 a HG NRW entfällt.
Die Anerkennung im Sinne der Sätze 1 bis 3 dient der Fortsetzung des Studiums, dem Ablegen von Prüfungen oder der Aufnahme eines weiteren Studiums.
Der Prüfungsausschuss, der für den jeweiligen Studiengang zuständig ist, führt das Anerkennungsverfahren durch. Er entscheidet über die Anrechnung im Zweifel nach Hinzuziehung der Prüfer*innen. Er entscheidet auch über die Einstufung in ein höheres Fachsemester.
Es obliegt der antragstellenden Person, die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung oder den Studienabschluss bereitzustellen. Die Beweislast dafür, dass ein Antrag im Sinne des Absatzes 1 die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht erfüllt, liegt beim Prüfungsausschuss.
Auf der Grundlage der Anerkennung und auf Antrag der/des Studienbewerber*in muss die Hochschule in ein Fachsemester einstufen, dessen Zahl sich aus dem Umfang der durch die Anerkennung erworbenen ECTS-Leistungspunkte im Verhältnis zu dem Gesamtumfang der im jeweiligen Studiengang insgesamt erwerbbaren ECTS-Leistungspunkten ergibt.
Die Beantragung auf Anerkennung von Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg erworben wurde, ist immer mit dem Antrag auf Bewerbung zum Studium zu stellen.
Die Antragstellung zur Anerkennung von Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg erworben wurden, ist nach der Einschreibung ausschließlich nur zu Beginn des Semesters möglich, in dem Sie an die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg wechseln (also das Semester, für das Sie sich beworben bzw. oder die Einschreibung vorgenommen haben). Fristende ist der 30.04. für das Sommersemester und der 31.10. für das Wintersemester. Die Bewerbungsfristen für die Zulassung zum Studium bleiben hiervon unberührt.
Wird die aufgrund eines Antrags begehrte Anerkennung versagt, kann die/der Studierende/Studienbewerber*in eine Überprüfung der Entscheidung durch das Präsidium beantragen.
Die Hochschule stellt auf der Grundlage von Qualitätssicherung und des erfolgreichen Akkreditierungsverfahrens für ihre Studiengänge sicher, dass die Verfahren und Kriterien, die bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen angewendet werden, durchschaubar, einheitlich und zuverlässig sind.
Anlaufstellen
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