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Antidiskriminierung: Präsidium veröffentlicht Ergebnisbericht

„Wir danken der Kommission sehr herzlich für ihre Arbeit und ihr Engagement“, sagt die neue Präsidentin Marion Halfmann. Die Sonderkommission war im Sommer 2023, nach dem Bekanntwerden von Diskriminierungsvorwürfen gegen einen Professor, vom Präsidium eingesetzt worden. Diese Vorwürfe wurden unabhängig von der Arbeit der Kommission im Rahmen eines formellen Verfahrens untersucht, das inzwischen abgeschlossen ist.
Ziel der Sonderkommission war es, Vorschläge zur Verbesserung des Diversitätssystems, insbesondere auch des Beschwerdemanagements, an der H-BRS vorzulegen – sowohl organisatorisch als auch in Bezug auf Prozesse und präventive Maßnahmen. Die Kommission bestand aus 13 hochschulinternen Mitgliedern, die aus verschiedenen Bereichen kamen und ihre jeweiligen fachlichen Perspektiven und Erfahrung mit dem Thema einbrachten. Auch die Studierendenschaft war vertreten. Hinzu kam Professor Karim Fereidooni von der Ruhr-Universität Bochum, der sich auf das Thema Anti-Rassismus und Antidiskriminierung spezialisiert hat. Die Leitung lag beim damaligen Vizepräsidenten Internationalisierung und Diversität, Jürgen Bode, und bei Sarah Friedrichs, der Präsidialbeauftragten für Antidiskriminierung und Antirassismus.
Die Kommission legte den Bericht im Oktober 2024 dem Präsidium zur Beratung vor. Nach dem zwischenzeitlichen Wechsel in der Hochschulleitung befasste sich das neu aufgestellte Präsidium nun erstmals mit dem Thema. Infolge der gefassten Beschlüsse wird jetzt der Ergebnisbericht veröffentlicht. „Der Bericht macht im Hinblick auf Diskriminierung latente Entwicklungen sichtbar, die es an der Hochschule gibt, wie auch in der Gesellschaft. Wir sind als Hochschule ein Abbild der Gesellschaft“, so Marion Halfmann. „Natürlich ist jeder Diskriminierungsfall einer zu viel. Der Bericht gibt Hinweise darüber, wo wir Veränderungen und Verbesserungen angehen können.“
Ein Ansatz ist es, die Sichtbarkeit von Anlaufstellen und deren Vernetzung untereinander zu stärken. Die Kommission hat Vorschläge zur Verbesserung der Organisationsstrukturen unterbreitet. Für die Bearbeitung eines Diskriminierungsfalls zeigt der Bericht zwei Wege auf: einen informellen Beratungsprozess und eine formelle Beschwerde. Der informelle Beratungsprozess setzt auf Gespräche und Mediation, während eine formelle Beschwerde in einem vorgegebenen Verfahren bearbeitet wird, das sich aus gesetzlichen Regeln oder einschlägigen Ordnungen der Hochschule ergibt. Unabhängig vom eingeschlagenen Weg fordert die Kommission in ihrem Bericht größtmögliche Transparenz. So sollten die Beteiligten, soweit gesetzlich möglich, in regelmäßigen Abständen über den Stand des Prozesses informiert werden, empfiehlt die Kommission.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Berichts ist die Prävention. So müsse die Diversitätskompetenz von Beschäftigten und Studierenden gefördert werden, beispielsweise durch Personalentwicklung und in Form von Bildungsangeboten auf dem Campus, lautet ein Vorschlag. „Die Hochschule sollte ihren Weg, präventiv zu wirken, weiter gehen und ausbauen. Begleitend empfiehlt die Sonderkommission Maßnahmen, die darauf ausgelegt sind, dass die präventiven Maßnahmen besser sichtbar und intensiver genutzt werden“, heißt es.
Eine Anregung der Sonderkommission ist unter Präsidentin Marion Halfmann bereits umgesetzt worden. Das Thema Diversität wird im kommenden Hochschulentwicklungsplan (HEP) 4, der die Schwerpunkte für die Jahre 2026 bis 2030 festlegt, eine wichtige Rolle spielen. Dort bilden Diversität und Gleichstellung ebenso wie die Hochschulkultur so genannte Bedingungsfelder. Dabei handelt es sich um Themengebiete, die als Voraussetzung für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Hochschule gelten. Aktuell läuft die Aufstellung des Hochschulentwicklungsplans, wobei alle Hochschulmitglieder aufgerufen sind, Ideen einzubringen.
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