Centre for Science and Technology Transfer (ZWT)
Erfindungen und Patente
Forschungsergebnisse verwerten
Die Beratung umfasst folgende Themenschwerpunkte:
• Allgemeine Schutzrechtfragen
• Patentierbarkeit von Erfindungen
• Erfinderrechte und -pflichten an der Hochschule
• Hochschulspezifische Verfahrensabläufe (Erfindungs- und Softwaremeldungen)
• Erfindungen in drittmittelgeförderten Projekten/Industriekooperationen
• Verwertungsoptionen
• In enger Zusammenarbeit mit der IPR und Vermarktungsagentur PROvendis GmbH (www.provendis.info)
Weiterhin ist das Team der Forschungsförderung Ansprechpartner bei der Vertragsgestaltung und Verhandlung von Kooperations- oder Lizenzverträgen mit Unternehmen von Forschungs- und Entwicklungs-, Kooperations-, EU-Konsortial- und sonstigen Verträgen im Drittmittelbereich.
Patentverfahren
Das Verfahren der Patentanmeldung sieht an unserer Hochschule wie folgt aus:
- Sie haben etwas Neues erfunden? Stellen Sie die Neuheit sicher - prüfen Sie, dass keine Veröffentlichung erfolgt ist durch Publikationen, Aushänge, Poster, Vorträge, Projektbeschreibungen und -berichte etc.
- Nehmen Sie Kontakt zum Zentrum für Wissenschafts- und Technologietransfer auf für ein Beratungsgespräch.
- Senden Sie eine formelle Erfindungsmeldung (Anmeldung erforderlich) an die Hochschule, auch bei Gemeinschaftserfindungen mit Dritten. Das entsprechende Formular senden wir Ihnen gern zu.
- Die Ansprechparter:innen im ZWT sichten Ihre Meldung, klären Fragen und das weitere Verfahren mit Ihnen ab und leiten Ihre Erfindungsmeldung nach Prüfung an PROvendis für die weiteren Schritte zur Patentierung weiter.
- Danach findet eine Patentrecherche und Prüfung durch PROvendis, die Patentverwertungsagentur der Hochschulen in NRW, statt
- Bei entsprechenden Erfolgsaussichten kommt es zur Inanspruchnahme durch die Hochschule, sonst zur Freigabe zur Verwertung durch den Erfinder.
- Bei einer Inanspruchnahme durch die Hochschule übernimmt diese zusammen mit PROvendis die Anmeldung und Verwertung. Die Kosten hierbei trägt die Hochschule, der Erfinder erhält 30 Prozent der Erlöse.
- Bei einer Freigabe zur Verwertung durch den Erfinder muss dieser auf eigene Kosten und eigenes Risiko Patent anmelden und verwerten. Bei voller Übernahme der Kosten erhält er auch 100 Prozent der entsprechenden Einnahmen.