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Energiepreispauschale: Einmalzahlung für Studierende
Aktualisierung am 16. März 2023
Nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) haben unter anderem auch Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
Voraussetzung ist, dass Sie am 1. Dezember 2022 an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg eingeschrieben waren und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten. Gemäß dem EPPSG nicht berechtigt sind hingegen unter anderem Gasthörerinnen und Gasthörer, Zweithörerinnen und Zweithörer oder Personen, die erst nach dem 1. Dezember 2022 eingeschrieben wurden.
Anspruchsberechtigte finden Ihren Zugangscode und ihren persönlichen Pin auf MIA (Login erforderlich). Mit dem Code lässt sich dann ein Antrag auf einmalzahlung200.de stellen.
Dort finden sich Informationen zum Ablauf, zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion, zur Einrichtung eines BundID-Kontos und zur Antragstellung.
Die Berechtigung endet zum 30. September 2023 - danach ist gemäß EPPSG keine Antragstellung mehr möglich.