Communications and Marketing
Erklärung zur gerechteren Vergütung von Professorinnen
Mit der Erklärung sind konkrete Maßnahmen verbunden: So soll dem Papier zufolge unter anderem ein anonymisiertes, standardisiertes Meldesystem zum Thema „Leistungsbezüge“ eingeführt werden. Dadurch soll mehr Transparenz erreicht und zugleich die künftige Entwicklung des Gender Pay Gap gezielt beobachtet und begleitet werden. Zudem soll die Hochschulleitung dem Senat oder einem anderen geeigneten Gremium regelmäßig über die Leistungsbezüge-Verhandlungen berichten. Im Blickpunkt stehen dabei vor allem die Bleibeleistungsbezüge, die weniger häufig an Professorinnen vergeben werden. In drei Jahren wollen Hochschulen und MKW erneut über das Thema beraten und eventuell weitere Maßnahmen ergreifen.
Der Prozess zum Abbau des Gender Pay Gap war laut Mitteilung des MKW in Reaktion auf das Erscheinen des Gender-Reports 2019 ins Leben gerufen worden. Dieser habe empirisch nachgewiesen, dass verbeamtete, in Vollzeit tätige Professorinnen an den NRW-Hochschulen im Durchschnitt monatlich 521 Euro brutto weniger verdienten als ihre männlichen Kollegen. Als Ursache für diese Verdienstlücke seien die individuell ausgehandelten „Leistungsbezüge“ ausgemacht worden, die zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Grundgehältern gewährt würden.
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