Communications and Marketing
Vorerst keine Präsenzveranstaltungen
Online-Lehre nicht betroffen
Die Hochschule beobachtet die weitere Entwicklung. Wie es nach dem 10. Januar mit der Präsenzlehre weiter geht, wird im Laufe der ersten Januarwoche entschieden. Die Online-Lehre ist von der Verordnung nicht betroffen.
Keine Ausnahmen mehr für Laborpraktika
Das aktuelle Wintersemester war bereits von Beginn an von der digitalen Lehre geprägt. Lehrveranstaltungen werden grundsätzlich online abgehalten. Das Präsidium hatte jedoch Ausnahmen für Laborpraktika zugelassen, ebenso für Prüfungskolloquien mit bis zu drei Personen. Durch die jetzt in Kraft tretende neue Fassung der Coronaschutzverordnung sind diese Ausnahme-Veranstaltungen nicht mehr möglich. "Präsenzlehrveranstaltungen sind unzulässig", heißt es in der Verordnung.
Außerdem dürfen bis zum 10. Januar keine Präsenzprüfungen stattfinden, es sei denn, der Termin kann nicht verschoben werden.
Bibliothek
Die Bibliothek bleibt vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Hochschulangehörige haben jedoch bis zum 18. Dezember und ab dem 4. Januar Gelegenheit, Bücher auszuleihen. Die Bibliothek bittet um Terminabsprache unter +49 2241 865 680 (Sankt Augustin) und +49 2241 865 480 (Rheinbach). Buchrückgaben sind bis zum 23. Dezember und ab dem 4. Januar über die Rückgabeboxen möglich.
Campus-Cafeterien geschlossen
Die Cafeteria des Studierendenwerks am Hochschulstandort Sankt Augustin bleibt zwischen dem 16. Dezember und dem 10. Januar geschlossen. Die Rheinbacher Cafeteria hatte bereits Ende November den Betrieb eingestellt.
Regelung für Beschäftigte bleibt bestehen
Die Beschäftigten der Hochschule arbeiten noch bis einschließlich 23. Dezember und wieder ab 4. Januar. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung des Infektionsgeschehens arbeiten sie soweit wie möglich mobil. Einzelheiten sind mit den jeweiligen Vorgesetzten zu besprechen, bei denen auch die abschließende Entscheidung liegt. Bei der Arbeit in Präsenz an der Hochschule ist unbedingt auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Einzelbelegung der Büros zu achten. Die flexibilisierten Regelungen zur Arbeitszeit sollen weiter fortbestehen (montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr sowie samstags von 6 bis 13 Uhr).