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International Office

ERASMUS+ Stipendien

EU Erasmus+ Logo
Mit den Erasmus+ Stipendien der Europäischen Kommission kann die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Praktika in Europa sowie Auslandsstudienaufenthalte an Erasmus+ Partnerhochschulen unterstützen. Außerdem kann die Mobilität von Lehrenden und Angestellten der Hochschule über die Erasmus+ Mittel gefördert werden. Grundlage hierfür ist die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung, in welcher sich die H-BRS zur Einhaltung der Erasmus-Programmgrundsätze verpflichtet hat.
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Erasmus+ an deutschen Hochschulen

Falls Sie an einer Partnerhochschule studieren und an einem Aufenthalt an unserer Hochschule interessiert sind, finden Sie bei Erasmus Incoming weitere Informationen:

Falls Sie an der Hochschule beschäftigt sind, finden Sie hier weitere Informationen zu internationalen Angeboten:

Erasmus Outgoing

Studierende können sowohl im Bachelor als auch im Master jeweils insgesamt bis zu 12 Monate über Erasmus+ gefördert werden. Dabei ist eine Kombination von mehreren Erasmus+ Aufenthalten (z.B. Studium und Praktikum) möglich. Angerechnet wird hierbei die tatsächliche Aufenthaltsdauer, welche die finanziell geförderte Dauer übersteigen kann. Bereits absolvierte Aufenthalte müssen in das "Grant Agreement" (Erasmus+ Vereinbarung) eingetragen werden. Weiterhin sind Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika) möglich, falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.

 

Die 33 im ERASMUS+-Mobilitätsprogramm förderfähigen Länder sind die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und Türkei.

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Auslandsstudium oder lieber Praktikum mit Erasmus+?

Auslandsstudium für Studierende (SMS)

Studierende können mit Erasmus+ nach vier Semestern im Bachelor bzw. zwei Semestern im Master für einen Zeitraum von mindestens 90 Tagen an einer europäischen Partnerhochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Vorteile eines Erasmus+ Studiums im Ausland

  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Teilstipendium
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Bewerbung
  • Möglichkeit eines Online-Sprachkurses
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern, Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, erwerbstätige Studierende und Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (siehe unten)
  • Sonderzuschuss für emissionsarmes Reisen "Green Travel" (siehe unten)

Formale Voraussetzungen und Bewerbung

Voraussetzungen:

  • Reguläre Immatrikulation an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • Vollständige und fristgerechte Bewerbung auf dem Portal Mobility Online
  • Auswahl durch den Fachbereich
  • Auswahl durch die gewünschte Partnerhochschule (es muss hier eine Erasmus-Kooperation mit der H-BRS bestehen)

Auswahlkriterien, die von den zuständigen KoordinatorInnen für Internationales im Fachbereich angewandt werden:

  • Akademische Leistungen
  • Motivation und (ehrenamtliches) Engagement
  • Ggf. Sprachkenntnisse

Förderung Auslandsstudium (SMS)

Mit der erfolgreichen Bewerbung für einen Erasmus+-Studienplatz erfolgt automatisch die Bewerbung um ein Teilstipendium.

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländern“).

 

Für das akademische Jahr 2023/24 gelten folgende Förderraten:

  • Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2 (monatlich 540 EUR): Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
  • Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei

 

Im akademischen Jahr 2024/25 erfolgt für einige Zielländer eine Anhebung monatlichen Förderung. Im Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025 gelten dann folgende Förderraten:

  • Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

  • Gruppe 2 und 3 (monatlich 540 Euro): Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern

 

Die Förderung erfolgt taggenau und wird vorbehaltlich ausreichender Mittel für die gesamte förderfähige Aufenthaltsdauer ausgezahlt.

Zur Förderung gehört, dass Studierende an einem verpflichtenden Online-Sprachtest teilnehmen und nach Abschluss des Aufenthalts einen Bericht einreichen.

Auslandspraktikum für Studierende (SMP)

Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Hochschulen (keine Partnerhochschulen) eines europäischen Mitgliedstaates außerhalb Deutschlands für einen Zeitraum von mind. 60 Tagen absolvieren. EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z.B. Nationale Agenturen) kommen nicht als Einrichtungen für Erasmus+ Praktika in Betracht.

Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland

  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern, Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, erwerbstätige Studierende und Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (siehe unten)
  • Sonderzuschuss für emissionsarmes Reisen "Green Travel" (siehe unten)

Formale Voraussetzungen

  • Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste hier) und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten

Förderung Auslandspraktikum (SMP)

Nach den Vertragsregeln wird tageweise abgerechnet, es gelten eine einheitliche Förderdauer und nach Ländergruppen festgelegte Förderraten. Die Förderdauer richtet sich nach den vorhandenen Stipendienmitteln und wird im Zuwendungsvertrag zwischen der Studentin bzw. dem Studenten und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg festgelegt.

 

Die Förderraten für ein Erasmus+ Praktikum haben sich zum Wintersemester 2022/23 erhöht. Die monatliche Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern:

  • Gruppe 1 (monatlich 750 Euro): Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2 (monatlich 690 Euro): Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
  • Gruppe 3 (monatlich 640 Euro): Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei

Ab dem Wintersemester 2022/23 kann zusätzlich ein Zuschuss zu "grünem Reisen" in Höhe von 50 Euro beantragt werden, wenn Hin- und Rückreise in und aus dem Zielland mit emmissionsarmen Verkehrsmitteln erfolgen.

Bitte beachten: Bei zweimonatigen Praktika, besonders den Februar betreffend, darauf achten, dass mindestens 60 Tage erreicht werden!

Aktuell vergibt die H-BRS Erasmus+-Stipendien auch für Praktika außerhalb Europas! Die Stipendiensätze liegen je nach Zielland zwischen 540 und 700 Euro pro Monat. Bewerben Sie sich jetzt! Details zur Ausschreibung finden Sie über folgenden Link in der LEA-Gruppe:

Zusatzförderung

Die Zielgruppen für eine Erasmus-Zusatzförderung werden für Auslandspraktika ab dem akademischen Jahr 2022/23, für Studienaufenthalte an Erasmus-Partnerhochschulen ab dem akademischen Jahr 2023/24 ausgeweitet. Damit sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.

Zusätzlich zu den Studierenden mit Behinderung oder mit chronischer Erkrankung sowie Studierenden mit Kind, können künftig weitere Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Zuschlag von 250 Euro erhalten: erwerbstätige Studierende und Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus („Social Top Ups“).

Die Förderung wird vorbehaltlich ausreichender Mittel für den gesamten Aufenthaltszeitraum gezahlt.

Außerdem gibt es für alle Studierenden die Möglichkeit, einen Zuschuss von 50-200 Euro zu erhalten, falls Sie sich für nachhaltiges Reisen entscheiden („Green Travel“). Hierfür muss die Strecke zur und von der Partnerhochschule bzw. dem Unternehmen mit emissionsarmen Verkehrsmitteln erfolgen. Weitere Infos hierzu finden Sie unter dem Link:

Kombinierbarkeit der Zusatzförderungen

Das „Social Top Up“ kann – auch bei Erfüllung mehrerer Kriterien – nur einmalig mit 250 Euro/Monat für den geförderten Zeitraum bezogen werden. Eine Kombination von Social Top Up und Green Travel ist hingegen möglich. Ihre Erasmus-Förderung kann also maximal aus den folgenden Komponenten bestehen:

Maximale Förderung = Reguläre monatliche Rate für Ihr Land + ggf. Aufstockung von 250 Euro/Monat als „Social Top Up“ + ggf. einmaliger Zuschuss für nachhaltiges Reisen

Beantragung und Belege

Die Beantragung der Förderung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Eintragung im Bewerbungsportal Mobility Online nach der internen Platzzusage (Studium) bzw. Erhalt der erforderlichen Unterlagen auf Nachfrage bei Astrid Schlinkert (Praktikum)
  2. Einreichung der Ehrenwörtlichen Erklärung im Original unterschrieben bei der Abgabe des Grant Agreements

Mit Ihrer Bewerbung für eines der Top Ups verpflichten Sie sich, den Originalnachweis für die Berechtigung fünf Jahre lang aufzubewahren (je nach Zusatzförderung z.B. ärztliches Attest, Behindertenausweis, Reisebelege, Erklärung der Eltern, Gehaltsabrechnungen) und auf Nachfrage dem International Office der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg vorzulegen.

Studierende mit Behinderung

Voraussetzung: Ein Grad der Behinderung von mindestens 20 oder eine nachgewiesene Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht

Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung „Zusatzförderung“ und Einreichung von Belegen auf Nachfrage

Hinweis: Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein sogenannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch den bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Sie, sich frühzeitig hierzu beraten zu lassen.

Studierende mit Mehrbedarf wegen chronischer Erkrankung

Voraussetzung: Eine chronische Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf für den Auslandsaufenthalt führt

Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung „Zusatzförderung“ und Einreichung von Belegen auf Nachfrage

Hinweis: Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein sogenannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch den bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Sie, sich frühzeitig hierzu beraten zu lassen.

Studierende mit Kind(ern)

Voraussetzung: Mitnahme von einem oder mehreren Kindern ins Ausland während der gesamten Dauer des Aufenthalts. Der Zuschuss gilt einmalig pro Familie und ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson, z.B. Partner/Partnerin, mitreist.

Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung „Zusatzförderung“ und Einreichung von Belegen auf Nachfrage

Hinweis: Falls besonders hohe Mehrkosten durch die Mitnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder für Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein sogenannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch den bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Sie, sich frühzeitig hierzu beraten zu lassen.

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus-Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen.

Voraussetzung: Eltern oder Bezugspersonen ohne Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder Meisterbrief. Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind.

Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung „Zusatzförderung“ und Einreichung von Belegen auf Nachfrage

Erwerbstätige Studierende

Studierende, die ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selbst verdienen, zögern möglicherweise, einen Auslandsaufenthalt anzutreten, da sie im Ausland oft nicht weiterarbeiten können und der Verdienst wegfällt.

Voraussetzungen:

  • Beschäftigung mit einem Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro in jedem Monat durchgängig über mindestens sechs Monate während der beiden Semester vor dem Auslandsaufenthalt. Bei monatlich schwankendem Verdienst kann die Zusatzförderung beantragt werden, sofern der über sechs fortlaufende Monate gemittelte Verdienst im Ergebnis monatlich über 450 EUR und unter 850 EUR liegt
  • Die Tätigkeit muss für einen Auslandsaufenthalt im/ab Wintersemester von 01.08. des Vorjahres bis 31.07. des Auslandsjahres oder für einen Auslandsaufenthalt im Sommersemester von 01.02. des Vorjahres bis 31.01. des Auslandsjahres stattgefunden haben
  • Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen (eine Unterbrechung im Rahmen der regulären Urlaubszeit während der Beschäftigung ist kein Problem)
  • Die Tätigkeit wird nicht weitergeführt während des Auslandsaufenthalts (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, bezahlter Urlaub etc.), sodass es zu einem Verdienstausfall kommt
  • Ausgenommen sind in der Regel Tätigkeiten, die in Selbstständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit festem Gehalt

Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung „Zusatzförderung“ und Einreichung von Belegen auf Nachfrage

Logo Europäische Union für Erasmus+_

Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der
Europäischen Union oder der NA DAAD wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür verantwortlich gemacht werden.

Sie haben noch Fragen?

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Astrid Schlinkert

Praktika im Ausland

Standort

Sankt Augustin

Raum

E 061

Adresse

Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin

Foto A.B.

Angelique Born

Koordination Erasmus+

Standort

Sankt Augustin

Raum

E058

Adresse

Grantham-Allee 20

53757 Sankt Augustin

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