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Allgemeine Informationen über die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) wurde 1995 gegründet. Sie ist eine dynamische und forschungsorientierte Hochschule mit rund 9.000 Studierenden und insgesamt 1.000 Mitarbeitern, darunter 150 Professoren. Diese werden von hochqualifizierten Dozenten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie unterstützt. Die Hochschule hat drei Standorte in Hennef, Rheinbach und Sankt Augustin.
Die folgenden Fachbereiche bieten Studiengänge an:
- Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Rheinbach
- Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Sankt Augustin
- Fachbereich Informatik, Sankt Augustin
- Fachbereich Elektrotechnik, Maschinenbau und Technikjournalismus (EMT), Sankt Augustin
- Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften, Rheinbach
- Fachbereich Sozialpolitik und Soziale Sicherung, Hennef
Das akademische Jahr ist in zwei Semester unterteilt. Die meisten Studiengänge beginnen im Wintersemester. Nur die betriebswirtschaftlichen Studiengänge in Rheinbach und Sankt Augustin sowie der Masterstudiengang Informatik beginnen sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester.
a) Wintersemester (WS): 1. September bis 28. Februar
- Vorlesungsbeginn: Ende September
- Ende der Vorlesungen: Ende Januar
b) Sommersemester (SoSe): 1. März bis 31. August
- Vorlesungsbeginn: Ende März
- Ende der Vorlesungen: Ende Juni
Die Vorlesungstermine variieren leicht von Semester zu Semester und zwischen den verschiedenen Fachbereichen.
Bitte beachten Sie: Austauschstudierende und Studierende im ersten Semester sollten rechtzeitig zu den obligatorischen Orientierungsveranstaltungen der Fachbereiche (Mitte September oder Mitte März) anreisen.
Bewerbung
Austauschstudierende müssen von ihrer Heimathochschule bis zum 15. Oktober für das folgende Sommersemester und bis zum 15. Mai für das folgende Wintersemester nominiert werden.
Danach müssen sie sich bis zum 30. Oktober bzw. bis zum 30. Mai bei uns bewerben. Bitte beachten Sie, dass wir nur Onlinebewerbungen per Mobility Online akzeptieren.
Weitere Informationen finden Sie unter Als Austauschstudierender an die H-BRS.
Die Bewerbungsfristen für Studierende, die einen Abschluss anstreben, finden Sie auf der Website des Studierendensekretariats.
Visa, Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
Die meisten Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Studentenvisum. Das Visum muss vor der Einreise bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragt werden. Das Studentenvisum selbst ermöglicht die Einreise nach Deutschland und einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Wer sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten möchte, muss dann beim zuständigen Ausländeramt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Studierende müssen sich innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft an ihrem Wohnort anmelden. Anmeldeformulare sind beim Bürgeramt des Wohnortes des Studierenden erhältlich. Studierende, die in Bonn wohnen, müssen online einen Termin reservieren. Auch Adressänderungen müssen dem Bürgeramt innerhalb einer Woche nach dem Umzug mitgeteilt werden. Kurz vor Ende des Aufenthaltes sollte dem Bürgeramt die Abreise mitgeteilt werden.
Um Ihre Meldebescheinigung zu erhalten, benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- ein ausgefülltes Antragsformular (Anmeldung)
- Reisepass
- Bestätigung Ihrer Unterkunft durch Ihren Vermieter (Wohnungsgeberbescheinigung)
Kurse
Wir sind bestrebt, unseren Lehrplan und unsere Kurse kontinuierlich weiterzuentwickeln. Gegenwärtig umfassen diese mehr als 30 Studiengänge auf Bachelor- und Masterniveau, die teils in deutscher, teils in englischer Sprache unterrichtet werden. Darüber hinaus können Gaststudierende an den sprachlichen und interkulturellen Trainingskursen teilnehmen, die unser Sprachenzentrum anbietet.
Für Kurse, die in deutscher Sprache abgehalten werden, ist bei der Bewerbung der Nachweis guter deutscher Sprachkenntnisse erforderlich.
In jedem Semester können die Gaststudierenden aus einem englischsprachigen Kursangebot wählen. Die Studierenden können Kurse aus dem Fachgebiet wählen, für welches das Erasmus+-Abkommen unterzeichnet wurde. Bitte beachten Sie, dass einige Kurse Änderungen unterliegen können.
Für die Bewerbung ist ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse erforderlich.
Zusätzlich haben Studierende von unseren Partneruniversitäten die Möglichkeit, ein International Management Certificate zu absolvieren.
Anforderungen an die Sprache
Es sind keine Testergebnisse erforderlich (Angabe in der Onlinebewerbung gilt als Nachweis der Sprachkenntnisse). Ausnahme: Studierende, die einen Abschluss anstreben, z.B. Doppelabschluss.
Unterbringung
Das Welcome Centre des International Office reserviert für Austauschstudierende Zimmer beim Studierendenwerk Bonn.
Kosten
Informationen über den aktuellen Semesterbeitrag finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.
Der Semesterbeitrag beinhaltet die Kosten für das Semesterticket (VRS) und das NRW-Ticket, die als Fahrausweis zur kostenlosen Nutzung aller Bahn- und Busverbindungen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (verlinken) (VRS) und auch in der Region Nordrhein-Westfalen berechtigen.
Der empfohlene Betrag, über den Studierende pro Monat verfügen sollten, sollte mindestens 850 Euro betragen. Allgemeine Informationen zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland finden Sie auf diesen Websites:
Krankenversicherung
In Deutschland besteht eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Eine Krankenversicherung ist für alle internationalen Studierenden vor der Immatrikulation obligatorisch. Die Krankenversicherungstarife stehen den Studierenden für die Dauer ihres Studiums (bis zum 30. Lebensjahr) zur Verfügung.
1. Es gibt Krankenversicherungsabkommen mit allen EU-Ländern. Studierende aus diesen Ländern sollten die EU-Krankenversicherungskarte (EKVK) ihres Heimatlandes mitbringen und diese bei einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl einreichen. Sie werden dann von der deutschen studentischen Krankenversicherungspflicht befreit. Die EU-Krankenversicherung (EKVK) muss vor der Abreise bei der gesetzlichen Krankenkasse des Heimatlandes des Studierenden beantragt werden. Sie muss den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthalts in Deutschland abdecken. Andernfalls müssen sie eine deutsche Krankenversicherung beantragen.
2. Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen eine Krankenversicherung haben, die nach deutschem Recht anerkannt ist. Entweder haben die Studierenden in ihrem Heimatland eine Krankenversicherung abgeschlossen, die nach deutschem Recht anerkannt ist (unbegrenzter Versicherungsschutz!), oder sie beantragen eine deutsche Krankenversicherung.
Einige deutsche Krankenkassen bieten die Möglichkeit der Online-Beantragung an.
Die Mitarbeiter des International Office helfen Ihnen bei Bedarf gerne weiter.
Welcome Centre
Das International Office und das Welcome Centre sind Treffpunkt und Servicestelle für alle internationalen Studierenden und Gastwissenschaftler an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Wir beraten und unterstützen Sie vor und während Ihres Studiums an unserer Hochschule. Sie erhalten alle Informationen zu den notwendigen Formalitäten, zur Wohnungssuche sowie zum Leben in Deutschland und auf dem Campus.
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