Dezernat 2: Personal
Berufungsbeauftragte
Campus
Sankt Augustin
Raum
G252
Sprechstunden
Werktags: nach Vereinbarung
Das Hochschulgesetz NRW sieht die Beteiligung von Berufungsbeauftragten an den Berufungsverfahren zur Qualitätssicherung vor. Über die Berufungsbeauftragten wird ein reger Erfahrungsaustausch zwischen Fachbereichen und Berufungskommissionen über Berufungsverfahren hergestellt, und damit fachbereichsübergreifend auf die Einhaltung von Qualitätsstandards hingewirkt.
Den Link zur Berufungsordnung finden Sie unter "Zugehörige Links" unten auf der Seite.
Die Berufungsbeauftragten achten darauf, dass
- die Vorgaben und strategischen Zielsetzung des Hochschulentwicklungsplans in die Verfahren einfließen,
- die in der Ausschreibung festgelegten Kriterien bei der Entscheidungsfindung der Berufungskommission berücksichtigt werden,
- der kompetitive Charakter des Bewerbungsverfahrens gewahrt bleibt und
- eine hinreichende Verfahrenstransparenz und eine tragfähige Informationspolitik auch gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern stattfindet.
Zu den Aufgaben der Berufungsbeauftragten vgl. auch § 38 Abs. 4 HG i.V.m. § 4 der Berufungsordnung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
Kontakt
Standort
Sankt Augustin
Raum
E 219
Adresse
Grantham-Allee 20
53757, Sankt Augustin
Telefon
+49 2241 865 9784