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Fachbereich Informatik

Informationen für Studierende zum Praxisprojekt

Hier finden Sie wichtige Informationen und Anlaufstellen zur Planung und Durchführung Ihres Praxisprojektes:
Wann muss ich aktiv werden?

Spätestens in den Semesterferien nach dem vierten Semester sollten Sie sich eine geeignete Projektstelle für Ihr Praxisprojekt suchen und bereits die fachlichen und organisatorischen Inhalte klären, damit ein Vertrag zustande kommen kann. Zu Beginn des fünften Semesters sollten Sie alles unter Dach und Fach haben, so dass Sie sich auf Ihr Studium konzentrieren können
Für ein Praxisprojekt im Ausland ist ein längerer Vorlauf einzuplanen. Hier empfiehlt es sich, schon im dritten Semester mit der Planung zu beginnen.

Wie finde ich einen Praxisprojektplatz?

Hier ist natürlich Ihr persönliches Engagement gefragt! Betrachten Sie die Suche eines für Sie geeigneten Praxisprojektplatzes als Training für eine spätere Stellenbewerbung.
Angebote für Projektplätze finden Sie zum Beispiel im Jobportal des Fachbereichs Informatik sowie in den Schaukästen der jeweiligen betreuenden Professoren.

Organisatorischer Ablauf

Die wesentlichen Punkte im 4. Semester und den anschließenden Semesterferien:

  • Teilnahme an der jährlich stattfindenden Informationsveranstaltung,
  •  Finden geeigneter Projektstellen,
  • "ordentlich" bewerben, Bewerbungsgespräche und Zusagen abwarten,
  • Ausfüllen der Formulare und abstimmen konkreter Projektinhalte mit der Praxisprojektstelle sowie einer/einem der betreuenden Professorinnen oder Professoren. Zulassung vor Beginn des Praxisprojekts durch die Hochschulbetreuung.

Im 5. Semester:

  1. Besuch der Einführungsveranstaltung zum Praxisprojekt.
  2. Der weitere organisatorische Ablauf wird im wesentlichen durch den Laufzettel bestimmt. Er ist in der Downloadarea auf LEA verfügbar. Zusätzliche Informationen finden Sie ebenfalls auf LEA unter Praxisprojekt.
Vorgaben der aktuellen Prüfungsordnung (Achtung: für ältere Semester gelten die Regularien der vorherigen Prüfungsordnung!)

§ 29 Praxisprojekt

(1) In das Studium ist ein Praxisprojekt im Umfang von 12 ECTS-Leistungspunkten integriert. Das Praxisprojekt dauert mindestens 10 Wochen und höchstens 3 Monate im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung. Es beginnt in der Regel unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit des fünften Semesters. Das Praxisprojekt kann außerhalb oder innerhalb der Hochschule (Praxisprojektstelle) durchgeführt werden; eine Durchführung des Praxisprojektes im Ausland wird empfohlen. Während des Praxisprojekts bleibt die oder der Studierende mit allen Rechten und Pflichten Mitglied der Hochschule.

(2) Das Praxisprojekt soll die Studierenden an die berufliche Tätigkeit durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in Projekten heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten. Das Praxisprojekt kann der Vorbereitung der Abschlussarbeit dienen.

(3) Während des Praxisprojektes wird die oder der Studierende seitens des Fachbereichs von einer Professorin oder einem Professor oder einer Honorarprofessorin oder einem Honorarprofessor des Fachbereichs, eines anderen Fachbereichs der Hochschule oder einer anderen Hochschule betreut sowie seitens der Praxisprojektstelle von einer dort tätigen, dafür benannten Person.

(4) Wird das Praxisprojekt in der Hochschule durchgeführt, soll die seitens des Fachbereichs für die Betreuung zuständige Person mit der seitens der Praxisprojektstelle für die Betreuung zuständigen Person nicht identisch sein.

(5) Wird das Praxisprojekt außerhalb der Hochschule durchgeführt, sind in schriftlicher Form die Verpflichtungen der Praxisprojektstelle, der bzw. des Studierenden und der Hochschule zu regeln. Dabei werden die Rechte und Pflichten sowie die organisatorische und fachliche Betreuung festgelegt.

(6) Die Inhalte und Ziele des Praxisprojektes sind in einer Aufgabenbeschreibung schriftlich festzulegen.

(7) Die das Praxisprojekt begleitenden Lehrveranstaltungen finden in der Hochschule statt.

(8) Studierende werden von der jeweils seitens des Fachbereichs für die Betreuung zuständigen Person auf Antrag zum Praxisprojekt zugelassen, falls sie

  1. mindestens 102 ECTS-Leistungspunkte erreicht haben (für vor dem Wintersemester 2017/18 eingeschriebene Studierende gilt hierzu eine abweichende Regelung gemäß § 1 Abs. 8 der Übergangsordnung zu dieser Prüfungsordnung),
  2. sämtliche Studienleistungen der ersten 3 Semester erbracht haben,
  3. eine Betreuungszusage der Praxisprojektstelle haben,
  4. eine passende Aufgabenbeschreibung für das Praxisprojekt vorlegen können und
  5. (falls das Praxisprojekt außerhalb der Hochschule durchgeführt wird:) eine Vereinbarung mit der Praxisprojektstelle haben, die die Mindestprojektdauer umfasst.

In begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen bewilligen.

(9) Die erfolgreiche Teilnahme am Praxisprojekt wird von der seitens des Fachbereichs für die Betreuung zuständigen Person bestätigt, wenn

  1. die oder der Studierende an den dem Praxisprojekt zugeordneten Begleit- und Auswertungsveranstaltungen regelmäßig teilgenommen hat,
  2. die oder der Studierende einen von der Praxisprojektstelle gegengezeichneten und von der seitens des Fachbereichs für die Betreuung zuständigen Person genehmigten Bericht, der den vorher vereinbarten Kriterien entspricht, über die praktische Tätigkeit in dem Praxisprojekt angefertigt hat,
  3. die praktische Tätigkeit dem Zweck des Praxisprojektes entsprochen und die oder der Studierende die ihr bzw. ihm übertragenen Arbeiten ausgeführt hat
Abschlussbericht

Der Praxisprojektbericht hat im Regelfall einen Umfang von 10 Seiten. Inhalt und äußere Form sind vor dem Beginn des Praxisprojekts mit der  Hochschulbetreuerin bzw. dem Hochschulbetreuer und der Praxisprojektstelle sorgfältig abzustimmen.
Der Praxisprojektbericht ist von der Praxisprojektstelle gegenzuzeichnen. Die Hochschulbetreuerin bzw. der Hochschulbetreuer des Fachbereichs bestätigt, dass der Bericht, der den vorher vereinbarten Kriterien entspricht.