Gleichstellung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellung Grafik 2024
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages der Hochschule hin, insbesondere auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der wissenschaftlichen, administrativen und technischen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung sowie bei Personal- und Strukturmaßnahmen. Sie ist qua Amt beratendes Mitglied aller zentralen Gremien. Ihre direkten Stellvertretungen unterstützen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte bei der Amtsausübung mit Fokus auf ihre jeweiligen Schwerpunktbereiche.

„Gleichstellung bedeutet das Überwinden struktureller, sozialer und persönlicher Barrieren. ”

Dr. Barbara Hillen-Haas - Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Kontakt
Gleichstellungsbeauftragte Dr. Barbara Hillen

Aufgaben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und Schwerpunkte der Gleichstellungspolitik an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg sind:

  • Beratung und Unterstützung der Hochschulleitung bei der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags,
  • Mitwirkung in allen zentralen Gremien der Hochschule wie Hochschulrat, Präsidium, Senat
  • Mitwirkung bei allen Organisations- und Strukturmaßnahmen der Hochschule,
  • Begleitung und Monitoring aller Berufungsverfahren sowie Stellenbesetzungsverfahren der Hochschule, auch in der Findungskommission
  • Mitwirkung bei allen personellen Maßnahmen der Hochschule wie Einstellungen, Kündigungen, Höhergruppierungen, Umsetzungen,
  • Mitwirkung bei der Erstellung, Zwischen- und Endevaluation des Rahmenplans und der Gleichstellungspläne der Hochschule,
  • Umsetzung und Weiterentwicklung der büroeigenen Maßnahmen und Programme zur Unterstützung von (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen, inklusive Beratung zu einzelnen Maßnahmen
  • Planung und Durchführung eigener Initiativen und Kampagnen zum Themenfeld Gleichstellung
  • Genderconsulting – Antragsberatung für Drittmittelinitiativen, inklusive Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen,
  • Beratung aller Mitglieder und Angehörigen der Hochschule zu gleichstellungsspezifischen Fragestellungen,
  • Beratung zu sexueller Belästigung und Diskriminierung,
  • Pflege von Kooperationen innerhalb der Hochschule und Initiierung gemeinsamer Projekte mit der Beratungsstelle HELP, Personalentwicklung, Graduierteninstitut, AStA, Präsidialbeauftragten, Vertrauenspersonen etc., 
  • Koordination der und Kooperation mit den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der einzelnen Fachbereiche
  • Aktive Mitwirkung in relevanten Netzwerken und Verbänden wie Bundes- und Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten.
  • Vorsitz der Ombudskommission 
  • Vorsitz der Gleichstellungskommission 
  • Direktoriumsmitglied des Zentrum für Ethik und Verantwortung (ZEV) der H-BRS

In den Fachbereichen wirken die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in ihren jeweiligen Bereichen auf die Umsetzung des Gleichstellungsauftrags hin. Sie agieren ebenfalls in Stellvertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten. In jedem Fachbereich gibt es zwei Gleichstellungsbeauftragte, in der Regel eine Professorin und eine (wissenschaftliche) Mitarbeiterin.

Fachbereich Wirtschaft: Professorin Dr. Christine Buchholz und Petra Weißenfels
Fachbereich Informatik: Professorin Dr. Simone Bürsner und Anja Kraatz
Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation: Professorin Dr. Irene Rothe und Roberta Hodel
Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften: Dr. Nicole Strauß und Hannah Rohde
Fachbereich Sozialpolitik und Soziale Sicherung: Andrea Jussen und Gabriele Klein

Die Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten sind im Wesentlichen sowohl über das Hochschulgesetz als auch über das Landesgleichstellungsgesetz festgelegt.

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Hochschulgesetz NRW - Im Hochschulgesetz werden im § 24 die Aufgaben mit Blick auf die besonderen Gegebenheiten an den Hochschulen definiert.

Bücher (DE)

Landesgleichstellungsgesetz - Das Landesgleichstellungsgesetz legt in §17 die grundsätzlichen und verwaltungsbezogenen Aufgaben fest.

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Grundordnung der Hochschule - In der Grundordnung werden die Grundlagen aus den Landesgesetzen auf die Hochschule übertragen.