Zentrale Hochschulorgane
Personalrat
Sprechstunden
Werktags: Nach Absprache.
An der H-BRS gibt es zwei Personalräte, den für die wissenschaftlichen Angestellten sowie den für die Angestellten in Technik und Verwaltung.
Welche Funktion haben die Personalräte an der H-BRS?
Der wissenschaftliche Personalrat vertritt die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule gegenüber dem Präsidenten, der Personalrat der Beschäftigten in Technik und Verwaltung vertritt die Interessen der entsprechenden Mitarbeitenden gegenüber der Verwaltungsleitung der Hochschule, in diesem Falle die Kanzlerin. Über die Personalräte werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an den internen Dienst-Entscheidungen in der Hochschule beteiligt. Sie haben darauf zu achten, dass alle für die Beschäftigten geltenden Schutzvorschriften eingehalten werden. Sie sind Sprecher aller Beschäftigten aber auch Vermittler, Helfer, Mitentscheider, teils Kontrolleur oder Ansprechpartner für alle dienstlichen Angelegenheiten. Alle Mitglieder der Personalräte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die genauen Aufgaben des Personalrats sind im Bundespersonalvertretungs- bzw. im Landespersonalvertretungsgesetz NRW verankert und dort nachlesbar. Mitarbeiter der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg können interne Informationen zum Personalrat über das Workflowsystem DIAS oder aus dem H-BRS Intranet abrufen.
- Dienstvereinbarungen: im H-BRS Intranet unter "Hochschule von A-Z unter D. Sie müssen für den Abruf der Dokumente im Intranet angemeldet sein
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Robert Hartmann
Dipl.-Inf., Wissenschaftlicher Mitarbeiter, VMWare IT Academy (Programm Coordinator), Technical Editor: ISSN 1869-5272, Raumplanung (FB02)
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