Kommunikation und Marketing

Bereitstellung fremder Materialien in der Lehre

Montag, 24. Oktober 2016

Bereitstellung fremder Materialien in der Lehre: Neue Konsequenzen aus dem Urheberrecht ab 1. Januar 2017.

Ab dem 1. Januar 2017 gibt es gravierende Änderungen in den Vorgaben, Schriftwerke für Lehre und Forschung öffentlich zugänglich zu machen

Nach längeren Verhandlungen haben sich die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) auf einen Rahmenvertrag für die Verwendung von Schriftwerken für Lehre und Forschung an Hochschulen (§52a UrhG) geeinigt. Darin vereinbart ist die Einzelabrechnung aller nach §52a UrhG verwendeten Schriftwerke.

Ein Beitritt zu diesem Vertrag  würde für Sie bedeuten, dass Sie als Lehrende für jedes urheberrechtlich geschützte Dokument, dass Sie Ihren Studierenden online zur Verfügung stellen möchten, eine Meldung an die VG Wort machen müssten (mit genauer Angabe der Seitenzahl und der Teilnehmer des Kurses).

Da das Verfahren der Einzelabrechnung nicht zumutbar ist und zu einer hohen Arbeitsbelastung führen würde, hat sich die HBRS dazu entschlossen, der Empfehlung der Landesrektorenkonferenz NRW zu folgen und diesem Rahmenvertrag nicht beizutreten.

Was bedeutet das für Sie als Lehrende?

Ab dem 01.01.2017 dürfen Sie urheberrechtlich geschützte Schriftwerke grundsätzlich nicht mehr Ihren Studierenden online zur Verfügung stellen (z.B. in Ihren LEA-Kurs hochladen). LEA ist im Sinne des Urheberrechts öffentlich, das gilt auch für Ihren (z.B. passwortgeschützten) LEA-Kurs. Falls Sie solche Materialien bereits in LEA eingestellt haben, müssen Sie diese bis spätestens 31.12.2016 entfernen. Dies betrifft auch vergangene (LEA-)Kurse, sofern die Teilnehmer noch Zugriff auf die Materialien haben. Daher werden zu Ihrem Schutz ab dem 1. Dezember 2016 alle alten LEA-Kurse offline gestellt. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, die Kurse wieder online zu schalten, wenn keine davon betroffenen Materialien mehr enthalten sind.

Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Schriftwerke dennoch verwenden möchten, müssen Sie selbst und eigenverantwortlich eine Einzelerlaubnis bei der VG Wort einholen.

Beachten Sie, dass Sie die Verantwortung für die von Ihnen bereitgestellten Materialien innehaben und etwaige rechtlichen Konsequenzen an urheberrechtlichen Verletzungen tragen müssen.

Sie müssen davon ausgehen, dass externe Stellen verstärkt nach Verstößen suchen werden.

Das  LEA-Team wurde gebeten, Sie darauf aufmerksam zu machen, wenn ihm potentiell betroffene Materialien auffallen. Es kann aber keine systematische Prüfung durchführen – die Verantwortung bleibt bei Ihnen.

Um welche Materialien geht es genau?

Betroffen sind alle Schriftwerke, wie Auszüge aus Büchern, Artikel aus Zeitungen oder Zeitschriften, für die Sie keine gesonderte Vereinbarung mit dem Rechteinhaber getroffen haben und die nicht unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden oder gemeinfrei sind. Dies kann auch Ihre eigenen Werke betreffen, sofern Sie die erforderlichen Rechte an einen Verlag abgegeben haben. Eigens erstellte Materialien oder Skripte, in denen Sie die Inhalte zusammenfassend oder in Stichworten wiedergeben, sind davon nicht betroffen und dürfen weiterhin online zur Verfügung gestellt werden.

Welche Alternativen haben Sie, um Ihren Studierenden die Materialien zur Verfügung zu stellen?
  1. Verlinken Sie auf elektronisch verfügbare Literatur oder verweisen Sie auf die gedruckten Exemplare in der Bibliothek.
  2. Stellen Sie nicht elektronisch verfügbare Literatur als Papier-/Printversion in Ihrem Semesterapparat in der Bibliothek bereit.
  3. Sprechen Sie die Kollegen des E-Learning-Teams an. Diese beraten Sie gerne zu alternativen Lösungsmöglichkeiten.

Uns ist bewusst, dass dieses Verfahren für Sie nicht zufriedenstellend ist. Wir hoffen aber, damit genügend Druck auf VG Wort aufzubauen, um einer einfachen Lösung in Form einer Pauschalvergütung näher zu kommen.

Bei den hier versendeten Informationen handelt es sich um aktuelle Entwicklungen, die derzeit stark diskutiert werden. Sollten sich Änderungen ergeben, informieren wir Sie darüber.

Hier finden Sie weitere Informationen, die das E-Learning-Team der Bibliothek für Sie zusammengestellt hat.

Veranstaltungshinweis "Basiswissen Urheberrecht für die Lehre"

Am Montag, 21. November 2016 von 12:30 bis 14 Uhr lädt das E-Learning-Team zu einer Kurzveranstaltung "Basiswissen Urheberrecht für die Lehre" in Rheinbach ein. Dazu bitte ebenfalls in LEA anmelden!

Kontakt

Groß-Iris_FBEMT_StA_20150101_Foto_Tritschler.jpg (DE)

Iris Groß

Dekanin des Fachbereichs, Direktorin des Zentrums für Innovation und Entwicklung in der Lehre , Professorin für Technische Mechanik, Konstruktionselemente, CAD , Alumnibeauftragte des Präsidiums

Standort

Sankt Augustin

Raum

B 201

Adresse

Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin

Melanie Klöß (DE)

Melanie Klöß

Beraterin für E-Learning, Fachreferentin Informatik, Dipl.-Phys.

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Sankt Augustin

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A 107

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Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin

Miriam Wegener (DE)

Miriam Wegener

Beraterin für E-Learning und E-Assessment, M.A., M.LIS

Standort

Rheinbach

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C101

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Bibliothek Von-Liebig-Str. 20

53359, Rheinbach