Visual Computing & Games Technology (M.Sc.)
Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Visual Computing and Games Technology
Bei mindestens 90 ECTS-Leistungspunkten, aber weniger als 120 ECTS-Leistungspunkten muss die Note des Berufsqualifizierenden Abschlusses 2,5 oder besser sein. Bei einem Informatikteil von mindestens 120 ECTS-Leistungspunkten muss die Note des berufsqualifizierenden Abschlusses 3,0 oder besser sein. Der Auswahlausschuss kann in begründeten Ausnahmefällen von der gegebenen Grenze von 90 ECTS-Leistungspunkten abweichen.
Die Lehrsprachen sind Deutsch und Englisch.
Deutschkenntnisse
Wenn Sie keinen deutschsprachigen Schul- oder Studienabschluss haben, müssen die für das Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse durch den telc Deutsch C1 Hochschule oder die DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder durch den TestDaF (Test für Deutsch als Fremdsprache) mit der Niveaustufe TDN 4 in allen vier Prüfungsbereichen vorliegen.
Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte dem Fristenplan.
Eine Zulassung ist nur möglich, wenn Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bis zum 31.03. für eine Bewerbung zum Sommersemester bzw. bis zum 30.09. für eine Bewerbung zum Wintersemester abgeschlossen haben.
Hinweise zur Bewerbung
Bevor Sie mit der Dateneingabe im Onlinebewerbungsformular beginnen, überprüfen Sie bitte, ob Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen, die Sie für Ihre Bewerbung benötigen und die Sie mit der Online-Bewerbung hochladen müssen:
- Hochschulabschlusszeugnis inklusive Notenspiegel (bei ausländischen Zeugnissen mit deutscher oder englischer Übersetzung);
- Notenspiegel ohne Hochschulabschlusszeugnis, falls der Hochschulabschluss noch nicht vorliegt, aber noch in diesem Semester erworben wird;
- das Zertifikat der APS, (wenn Sie ein Bewerber aus China oder Vietnam sind und Ihren Hochschulabschluss dort erworben haben);
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (telc Deutsch C1 Hochschule oder TestDaF mit dem Ergebnis 4,4,4,4 oder DSH 2), falls Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben.