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Sprachenzentrum

Anerkennung extern erbrachter Studienleistungen

Falls Sie einen Sprachkurs an einer anderen Hochschule oder vergleichbaren Institution belegt und dort Prüfungen abgelegt haben, können Ihnen diese Leistungen ggf. anerkannt werden.

Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen muss bei der Bewerbung um einen Studienplatz gestellt werden; bitte beachten Sie die dabei geltenden Fristen vom 30.04. bei einer Einschreibung zum Sommersemester bzw. 31.10. bei einer Einschreibung zum Wintersemester.

Das Anerkennungsverfahren führt der für den jeweiligen Studiengang zuständige Prüfungsausschuss (bei Sprachkursen ggf. nach Rücksprache mit der für den jeweiligen Fachbereich zuständigen Fachleitung im Sprachenzentrum) durch. Bitte wenden Sie sich daher zunächst an die entsprechenden Ansprechpersonen in Ihrem Fachbereich.

Extern bzw. außerhochschulisch erbrachte Leistungen können in der Regel anerkannt werden, sobald die folgenden drei Kriterien in der genannten Reihenfolge erfüllt sind:

  1. fachliche Vergleichbarkeit, d.h. die erworbenen Kompetenzen müssen im Wesentlichen den zu erwerbenden Kompetenzen laut Modulhandbuch entsprechen
  2. Angaben zu den erreichten ECTS (bzw. alternativ eine Angabe zum Workload, die es erlaubt, eine Äquivalenz herzustellen)
  3. Bewertung der Prüfungsleistung in Form einer Note oder Punktzahl (mit entsprechender Skala)

Schulische Leistungen und internationale Sprachzertifikate können nicht als Studienleistung anerkannt werden.