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International Office

PROMOS

Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg vergibt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des DAAD Teilstipendien für Auslandsaufenthalte. PROMOS-Auslandsstipendien werden aufgrund fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung vergeben. Die monatlichen Förderraten sind vorgegeben und länderabhängig (siehe Tabelle Förderraten).

Zielgruppe

Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende deutscher Hochschulen, wenn sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen ODER
  • Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind ODER
  • als nichtdeutsche Studierende in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.

Für nichtdeutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.

 

Förderleistungen

Vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch den DAAD werden Teilstipendien für 1-3 Monate und/oder Reisekostenpauschalen für folgende Auslandsaufenthalte, die im Rahmen der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge anerkannt werden, ausgeschrieben:

  • Teilstipendium für Studienaufenthalt im Ausland
  • Teilstipendium für Praxissemester/Praktikum außerhalb Europas ( sowie europäische Länder, die nicht zu den förderfähigen Ländern in ERASMUS+ gehören).
  • Teilstipendium für Abschlussarbeit
  • Kurzaufenthalt, z.B. Summer School (pauschale Förderung i.H.v. jeweils 400€ für max. 5 Studierende pro Gruppe, die von einer Professorin/einem Professor der H-BRS angemeldet wird)

Leistungen anderer Stipendiengeber werden ggf. mit dem Stipendium verrechnet. Praktika, für die spezifische Praktikumsprogramme des DAAD, z.B. HAW, in Anspruch genommen werden, dürfen nicht zusätzlich durch PROMOS gefördert werden.

*Reisekostenpauschalen werden nicht gezahlt.
*Eine Förderung ist nur einmal pro Studienzyklus möglich.

 

Mindestaufenthaltsdauer

Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 3 Monate, wenn eine Abschlussarbeit geschrieben wird 2 Monate. Abschlussarbeiten, die weder an einer Hochschule oder Forschungsinstitut noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen.

 

Bewerbung und Bewerbungsfrist

Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt ausschließlich über das Bewerbungstool Mobility Online: https://www.service4mobility.com/europe/BewerbungServlet?identifier=STA…. Bitte laden Sie nach Abschluss der Registrierung schrittweise alle notwendigen Dokumente hoch und bestätigen anschließend, dass die Bewerbung vollständig ist.
Unvollständige bzw. verspätet eingehende Bewerbungen müssen aus formalen Gründen abgelehnt werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei dem Antragsteller/ der Antragstellerin, fehlende Unterlagen werden nicht angemahnt.

Für zweisemestrige Auslandsaufenthalte mit Beginn im Wintersemester kann die Bewerbung für die PROMOS Förderung nur für das erste im Ausland stattfindende Semester berücksichtigt werden.

  • Bewerbungsfrist für Auslandsaufenthalte mit Beginn und Ende im Sommersemester 2024: 31.01.2024
  • Bewerbungsfrist für Auslandsaufenthalte mit Beginn im Wintersemester 2024/25: 30.06.2024.

Bewerbungsunterlagen

(Deutsch oder Englisch, falls Muttersprache oder englischsprachiger Studiengang)

1. Motivationsschreiben

  • Ausführliche Darstellung des Studien-/Arbeitsvorhabens und Angabe des Ziellands

2. Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
3. Ein Gutachten durch einen prüfungsberechtigten Fachdozenten oder eine prüfungsberechtigte Fachdozentin

  • Gemäß Formular (Gutachterformular)
  • Direkt vom Gutachter in digitaler Form per E-Mail an astrid.schlinkert@h-brs.de einzureichen

4. Vollständiger aktueller PDF-Notenspiegel

  • In SIS: Unter „Notenspiegel vollständig mit…“ ALLE folgenden Kästchen anklicken, insbesondere das Feld „Durchschnittsnote“

5. Ggf. Ausdruck Ihres Studienfortschritts mit Ausweis der Durchschnittsnote, falls Ihre Durchschnittsnote nicht auf Ihrem Notenspiegel angezeigt wird

  • In SIS: „Studienfortschritt“

6. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, ggf. Kopie des Bachelor-Zeugnisses (gilt für Master-Studierende)

7. Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen in der Studien- bzw. Arbeitssprache, gemäß der geltenden Regelungen in der Prüfungsordnung Ihres Fachbereiches bzw. der internen Vorgaben zur Zulassung zum Auslandsaufenthalt

  • Nachweis im Notenspiegel oder ggf. Bestätigung durch das Sprachenzentrum (http://www.h-brs.de/de/spz)
  • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Prüfungstermine und Anmeldefristen des Sprachenzentrums!

8. Ggf. Angaben über Sprachkenntnisse des Gastlandes, falls die Arbeitssprache nicht identisch mit der Sprache des Gastlandes ist

 

Auswahlverfahren

Über die Vergabe der Stipendien zum Sommersemester 2023 entscheidet eine von den Fachbereichen berufene Auswahlkommission voraussichtlich im April 2024. Über die die Stipendienvergabe zum Wintersemester 2024/25 wird voraussichtlich im Oktober 2024 entschieden.

Die Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften und Informatik werden für beide Bewerbungsrunden nur einen Auswahltermin haben, der voraussichtlich im Oktober 2024 sein wird. Bewerbungen aus dem Sommersemester 2024 erhalten ggf. die Förderung rückwirkend.


Die Gründe, die zur Entscheidung der Auswahlkommission geführt haben, werden nicht gesondert mitgeteilt.

 

Auswahlkriterien

Die Bewerbungen werden von der Auswahlkommission nach folgenden Auswahlkriterien bewertet:

  • Erbrachte Studienleistung
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
  • Einschlägige Sprachkenntnisse
  • Bewertung im Gutachten
  • Gesellschaftliches Engagement
  • Motivationsschreiben

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Astrid Schlinkert

Praktika im Ausland

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