Graduierteninstitut
Promotionsstipendienverfahren 2025
Maßgebliches Ziel eines Promotionsstipendiums ist es, die Promotionsstudierenden finanziell so zu unterstützen, dass sie sich überwiegend ihrem Promotionsvorhaben widmen und insbesondere in der grundsätzlich anvisierten Regelpromotionszeit von 36 Monaten ihr Promotionsvorhaben abschließen können. Das Stipendium wird durch Bescheid zunächst für 12 Monate bewilligt. Die Verlängerung eines Promotionsstipendiums ist möglich und bemisst sich nach der jeweils gültigen Richtlinie. Ein Stipendium kann höchstens zweimal, um jeweils 12 weitere Monate, verlängert werden. Der maximale Förderzeitraum beträgt demnach 36 Monate. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
Voraussetzung zur Gewährung eines ausgeschriebenen H-BRS-Stipendiums ist die Durchführung eines Forschungsprojektes an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und die Betreuung durch eine Professorin oder einen Professor der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg sowie die Bedingungen, wie sie in der Richtlinie zur Gewährung und Verlängerung eines Promotionsstipendiums hinterlegt sind.
Details zur Bewerbung entnehmen Sie bitte die Richtlinie zur Gewährung und Verlängerung eines Promotionsstipendiums und den Spezifikationen der Stipendien. Die Kommunikation des Bewerbungsprozesses erfolgt über den Kurs „Bewerbung um ein Promotionsstipendium der H-BRS“ der Lernplattform LEA
Link: https://lea.hochschule-bonn-rhein-sieg.de/goto.php?target=crs_583715&cl….
Hier wurden auch die Richtlinie und die Spezifikationen der Stipendien hinterlegt. Sollten Sie keinen Zugriff auf die LEA-Plattform haben, wenden Sie sich bitte an uns (gi@h-brs.de).
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt von einer Auswahlkommission nach primär fachlichen sowie sozialen Kriterien. Vorab findet ein Gespräch im GI statt, welches auch online durchgeführt werden kann. Es besteht aus zwei Abschnitten und wird von dem Direktor des GI geleitet. An dem Interview nimmt noch eine weitere Mitarbeiterin des GI sowie am ersten Abschnitt gegebenenfalls auch die Promotionsbetreuerin oder der Promotionsbetreuer teil. Basis der Auswahlentscheidung sind die bis zum Bewerbungsstichtag in der jeweiligen Ausschreibung eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie eine persönliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber inklusiv einer Präsentation des Promotionsvorhabens vor der Auswahlkommission.
Bitte laden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 7. Juli 2025 um 9:00 Uhr in den LEA-Kurs hoch. Unvollständige Bewerbungsunterlagen können von dem Verfahren ausgeschlossen werden. Das Risiko einer unvollständigen Bewerbung mit der Folge, dass die Bewerbung im weiteren Bewerbungsverfahren nicht weiter berücksichtigt wird, liegt bei der jeweiligen Stipendienbewerberin oder dem jeweiligen Stipendienbewerber. Sofern einzelne Unterlagen seitens der Stipendienbewerberinnen oder der -bewerber bis zum Ende der Ausschreibungsfrist noch nicht vorgelegt bzw. hochgeladen werden können, ist, statt der jeweiligen Unterlage, eine Erklärung abzugeben und hochzuladen. Der Erklärung müssen insbesondere die Umstände entnommen werden können, warum die jeweilige Unterlage bis zum Ende der Ausschlussfrist nicht vorgelegt und wann diese nachgereicht werden kann. Die vollständige Erklärung tritt sodann an Stelle der jeweiligen Bewerbungsunterlage. Die jeweilig fehlende Unterlage ist spätestens mit Ablauf des letzten Tages vor dem jeweiligen Vortragstermin in den LEA-Ordner hochzuladen.
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Rita Cornely
Geschäftsführerin des Graduierteninstituts, Dipl. Inform., Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich Informatik, Mitglied der Arbeitsgruppe Bioinformatik
Forschungsfelder
Standort
Sankt Augustin
Raum
F425
Adresse
Grantham-Allee 20
53757, Sankt Augustin
Telefon
+49 2241 865 703