Graduierteninstitut
PhD-Schreibstipendium am Ende des Promotionsvorhabens
Voraussetzungen zur Gewährung eines PhD-Schreibstipendiums sind die Durchführung des damit verbundenen Forschungsprojektes an der H-BRS und die fachliche und wissenschaftliche Betreuung durch eine Professorin oder einen Professor der H-BRS. Promotionsstudierende sollen mit Hilfe der PhD-Schreibstipendien in die Lage versetzt werden, sich überwiegend dem Schreiben der Dissertationsschrift in den letzten drei Monaten des Promotionsvorhabens zu widmen. Voraussetzung dazu ist ebenfalls ein Nachweis, dass die wissenschaftlichen Arbeiten insbesondere Experimente und Untersuchungen abgeschlossen sind, sodass lediglich die Dissertationsschrift angefertigt werden muss. Bei kumulativen Promotionsvorhaben ist entsprechend darzulegen, ob und mit welchem Aufwand eine Dissertationsschrift anzufertigen ist.
Das Stipendium wird einmalig für drei Monate bewilligt, soweit ausreichend finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen. Es handelt sich um einen Betrag in Höhe von maximal 1.350,00 €/Monat. Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss nachvollziehbar und überzeugend darlegen, dass einerseits die wesentlichen wissenschaftlichen Tätigkeiten, Untersuchungen, Experimente sowie Entwicklungsvorhaben bereits erfolgreich abgeschlossen sind und andererseits ein Konzept zur Erstellung der Monographie/Dissertationsschrift vorliegt. Darüber hinaus muss eine Finanzierungszusage aus einer Organisationseinheit der H-BRS gegeben sein.
Die Bewerbungsunterlagen umfassen:
- Anschreiben, in dem auch die Motivation für die Bewerbung dargelegt wird
- Struktur der Dissertationsschrift, verbunden mit einem detaillierten Arbeitsplan für die Förderperiode
- Zusammenfassung der bisher erzielten wissenschaftlichen Ergebnisse (max. 2 Seiten)
- Eigene Publikationsliste
- Auflistung der Vorträge und Teilnahmen an wissenschaftlichen Konferenzen im Zusammenhang mit dem Promotionsvorhaben
- Empfehlung und Bestätigung der Betreuerin/des Betreuers, dass die inhaltlich wissenschaftlichen Arbeiten am Promotionsvorhaben zum Zeitpunkt der Bewerbung grundsätzlich abgeschlossen sind und dass alle Auflagen zur Zulassung am Promotionsverfahren erfüllt sind
- Darüber hinaus wird von der Betreuerin/dem Betreuer ein detailliertes Monitoring-Konzept erwartet, in dem dargelegt wird, wie der Schreibprozess überwacht bzw. betreut wird.
- Im Falle einer weiteren sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bis zu 20 Sunden ist eine Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers zum inhaltlichen Zusammenhang dieser Tätigkeit zum Promotionsvorhaben vorzulegen, aus der ebenfalls eindeutig hervorgehen muss, dass hinreichend Zeit für die Anfertigung der Dissertationsschrift vorhanden ist.
Das Formular zur Beantragung eines PhD-Schreibstipendiums ist im LEA-Kurs H-BRS Graduate Institute abgelegt.
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
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E-Mail: gi@h-brs.de
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Rita Cornely
Geschäftsführerin des Graduierteninstituts, Dipl. Inform., Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich Informatik, Mitglied der Arbeitsgruppe Bioinformatik
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