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Bewerben an der H-BRS

Zugang zum Bachelorstudium

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Zugang für ein Hochschulstudium in einem Bachelorstudiengang hat, wer die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife, eine entsprechende berufliche Qualifikation oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachweist.

Eine Übersicht über alle Zugangsmöglichkeiten für ein Bachelorstudium an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg finden Sie unter "Links" am Ende dieser Seite.

 

Deutschen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen ist auf Antrag die Befähigung zu einem Studium an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland zu bescheinigen, wenn diese Bildungsnachweise in einem Anerkennungsverfahren als einem deutschen Zeugnis der allgemeinen oder einer fachgebundenen Hochschulreife gleichwertig anerkannt sind.

Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Stelle des Landes (Kultusministeriums), für das der Zeugnisinhaber seinen gewöhnlichen Aufenthalt nachgewiesen hat. Ein Zeugnisinhaber, der in der Bundesrepublik Deutschland keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, richtet den Antrag auf Anerkennung an die Bezirksregierung Düsseldorf.

Weitere Informationen zur Zeugnisanerkennung finden Sie im Bereich "Zugehörige Links".
 

Deutschsprachige Bachelorstudiengänge: Deutschkenntnisse auf Niveau C1 GER

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Bildungsnachweise nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, müssen erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache auf den Niveau C1 gemäß Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen (DSH-2 oder Äquivalent). Informationen zu an der H-BRS für die Zulassung anerkannte Deutsch-Sprachzertifikate finden Sie unter „Links“ am Ende der Website.

 

Englischsprachige und bilinguale Bachelor-Studiengänge: Englischkenntnisse auf Niveau B2 GER

Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, verfügen über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 GER. Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die nicht über einen englischsprachigen Sekundarschulabschluss oder Studienabschluss verfügen, müssen die für das Studium erforderlichen Englischkenntnisse über das Zeugnis eines von der Hochschule anerkannten Englischtests nachweisen. Eine Übersicht der anerkannten Englisch-Sprachtests finden Sie unter „Links“ am Ende der Website.

Beachten Sie bitte die entsprechende Prüfungsordnung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.