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Bibliothek H-BRS

Leih- und Nutzungsbedingungen für die Technik des videoLABs

Die Leihe der Medientechnik des videoLABs erfolgt gemäß der Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Hochschul- und Kreisbibliothek Bonn-Rhein-Sieg, welche durch folgende Leih- und Nutzungsbedingungen ergänzt wird.

Leih- und Nutzungsbedingungen für die Technik des videoLABs

1. Ausleihgegenstand

Ausleihgegenstand sind stets Geräte und Zubehör aus dem Technik-Pool des videoLABs und somit der Hochschulbibliothek der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Es stehen einzelne Geräte und gebündelte Technik-Pakete zur Verfügung. Die Technik-Pakete können immer nur vollständig geliehen werden. Eine vollständige Auflistung der leihbaren Technik ist auf der Webseite des videoLABs zu finden. Die Ausleihgegenstände finden in verschiedenen Bereichen Anwendung und sind dementsprechend im Bibliothekssystem unter den Kategorien "LEA Demogerät", "Medienproduktion" bzw. "Hybride Lehre" geführt. Je nach Kategorie ergeben sich leicht abweichende Leih- und Nutzungsbedingungen, welche den folgenden Paragraphen entnommen werden können. Eine vollständige Liste aller zum Ausleihgegenstand zählenden Gegenstände ist immer dem jeweiligen Leihschein zu entnehmen. 

2. Ausleihberechtigte und Nutzung

Zur Leihe der Technik aus den Kategorien "LEA Demogerät", "Hybride Lehre" und "Medienproduktion" sind alle Mitarbeiter:innen der H-BRS sowie alle an der H-BRS lehrenden Personen berechtigt. Studierende sind berechtigt, Technik der Kategorie "Medienproduktion" zu leihen. Ausleihort ist immer der Standort Sankt Augustin. Nur die ausleihende Person ist zur Nutzung der Geräte berechtigt. Bei Studierendenprojekten darf der Personenkreis geringfügig erweitert werden, die Haftungsverantwortung liegt jedoch bei der ausleihenden Person. Die Nutzung der Geräte muss im direkten Kontext zur Hochschule Bonn-Rhein-Sieg stehen, die Nutzung für die Lehre steht hier stets im Vordergrund. Die Ausleihe zur privaten Nutzung ist unzulässig. Die Nutzung der Geräte muss nicht zwingend im Kurskontext stehen, sondern lediglich im Hochschulkontext.

3. Reservierung und Ausleihdauer

Gewünschte Technik kann per Mail an das videoLAB (videoLAB@h-brs.de) für einen bestimmten Zeitraum angefragt werden. Bei entsprechender Verfügbarkeit wird die Technik dann durch das Team videoLAB reserviert und dies per Mail bestätigt. Sollte reservierte Technik doch nicht benötigt werden, ist dies umgehend mitzuteilen, damit betreffende Reservierungen storniert werden können. Wird reservierte Technik (unangekündigt) nicht am ersten Tag der Leihe abgeholt, verfällt die Reservierung und die Technik steht Interessierten wieder zur Verfügung. Die maximale Ausleihdauer beträgt für Technik der Kategorien "Medienproduktion" und "LEA Demogeräte" fünf Werktage, für Technik der Kategorie "Hybride Lehre" einen Werktag. Verlängerungen sind nicht möglich. Bei Verfügbarkeit der Ausleihgegenstände ist nach Absprache jedoch eine direkte Folgeleihe erlaubt. 

4. Ablauf der Leihe

Zur Ausleihe der Technik wird der entleihenden Person bei entsprechender Reservierung (siehe oben) in der Bibliothek Sankt Augustin eine Ausleihkarte ausgehändigt, die zur Entgegennahme der Ausleihgegenstände beim Team videoLAB (Raum: A173) berechtigt. Das Aushändigen der Ausleihkarte entspricht dem Beginn der Leihe.

Die Zeiten zur Abholung der Technik beim videoLAB sind mit dem Team videoLAB im Voraus abzuklären. Die Abholung der Ausleihkarte in der Bibliothek kann nur zu den aktuellen Öffnungszeiten der Bibliothek erfolgen. Wird mit dem Team videoLAB ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten der Bibliothek vereinbart, muss die Ausleihkarte bereits vorher abgeholt werden.

Bei Übergabe der Leihgegenstände durch das Team videoLAB an die leihende Person wird die Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und Unversehrtheit aller zum Ausleihgegenstand gehörenden Geräte gemeinsam geprüft, auf einem Ausleihschein protokolliert und dort durch beide Parteien per Unterschrift bestätigt.

Während der Leihe entstandene Schäden und/oder Funktionsstörungen der zum Ausleihgegenstand gehörenden Technik sowie Verluste sind dem Team videoLAB umgehend und ungefragt mitzuteilen. 

Für die Ausleihe gilt immer auch die aktuelle Verwaltungs- und Benutzungsordnung der Hochschul- und Kreisbibliothek Bonn-Rhein-Sieg. Diese wird durch die hier beschriebenen Leih- und Nutzungsbedingungen ergänzt bzw. modifiziert. Die Leihe der Ausleihgegenstände ist gebührenfrei. Eine Weitergabe der Ausleihgegenstände innerhalb der Gruppe der Ausleihberechtigten oder an Dritte ist unzulässig.

5. Rückgabe

Von der leihenden Person erzeugte Daten auf den Datenträgern der Ausleihgegenstände sind von dieser Person selbstständig auf eigene Datenträger zu übertragen und so zu sichern. Bei Bedarf ist das Team videoLAB dabei behilflich. Die Datenträger der Ausleihgegenstände sind dann vor der Rückgabe von Daten zu bereinigen bzw. zu formatieren. Die Verantwortung zur Sicherung der Daten liegt bei der entleihenden Person. Nach Rückgabe der Ausleihgegenstände werden sämtliche Daten vom Team videoLAB unwiderruflich gelöscht. Es besteht kein Anspruch auf den Erhalt versehentlich oder absichtlich gelöschter Daten. Die Bibliothek übernimmt keine Haftung bei der versehentlichen Weitergabe von persönlichen Daten.

Geräte und Zubehör der Ausleihgegenstände sind in den zugehörigen Taschen/Koffern zu verstauen.

Die Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und Unversehrtheit aller Ausleihgegenstände wird bei Rückgabe erneut durch das Team videoLAB geprüft und mit Aushändigung der Ausleihkarte an die leihende Person bestätigt. Die Ausleihkarte ist darauf fristgerecht durch die ausleihende Person in der Bibliothek abzugeben, wodurch die Ausleihe offiziell endet. Die Zeiten zur Rückgabe der Technik beim videoLAB sind mit dem Team videoLAB im Voraus abzuklären. Die Rückgabe der Ausleihkarte in der Bibliothek kann nur zu den aktuellen Öffnungszeiten der Bibliothek erfolgen. Wird mit dem Team videoLAB ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten der Bibliothek vereinbart, muss die Ausleihkarte zur nächstmöglichen Öffnungszeit der Bibliothek dort abgegeben werden.

Werden Ausleihgegenstände bereits vor Ablauf des Ausleihzeitraums nicht mehr benötigt, sollten sie umgehend und vorzeitig zurückgegeben werden.

6. Überschreitung der Ausleihfrist

Bei einer Überschreitung der Ausleihfrist greifen die Mahnverfahren der Hochschulbibliothek. 

7. Pflichten und Haftung

Die nutzende Person hat die Ausleihgegenstände mit ausdrücklicher Sorgfalt zu behandeln und diese vor Diebstahl, Fallen/Umstoßen, Regen/Spritzwasser, Hitze/Kälte, Sand/Erde/Dreck und allen sonstigen Gefahren zu schützen. Die ausleihende Person verpflichtet sich zur sicheren Aufbewahrung und Lagerung der Ausleihgegenstände. Die Ausleihgegenstände dürfen zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt bleiben, außer sie werden bei Nichtnutzung sicher eingeschlossen. Eine Lagerung im Auto ist nicht gestattet.

Den Ausleihgegenständen liegen Anleitungen bei, welche gewissenhaft zu lesen und zu berücksichtigen sind. Bestehen trotzdem Unklarheiten, ist das Team videoLAB zu kontaktieren und um Aufklärung zu bitten. Schäden bzw. Funktionsstörungen durch Fehlbedienungen aus Unwissenheit sind somit ausgeschlossen.

Bei vorsätzlich oder fahrlässig entstandenen Beschädigungen bzw. Verlusten der Ausleihgegenstände, insbesondere durch Nichteinhaltung der genannten Pflichten, trägt die ausleihende Person alle anfallenden Kosten für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung des Zustands der Ausleihgegenstände bei Leihbeginn. Die ausleihende Person haftet selbst bzw. mit einer privaten Haftpflichtversicherung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nutzung der Ausleihgegenstände geltendes Recht (Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, StVO, etc.) zu wahren ist.

8. Ausschluss

Wer gegen die Leih- und Nutzungsbedingungen wiederholt oder vorsätzlich verstößt, kann von der Ausleihe und Nutzung der Ausleihgegenstände ausgeschlossen werden.