Start-up Development and Impact Innovations (MBA)
Informationen für Bewerber:innen
Bewerbungsvoraussetzungen
- Bewerben können sich alle Studienanfänger des MBA-Studiengangs Start-up Development and Impact Innovations an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, vorbehaltlich einer ordentlichen Immatrikulation im selbigen Studiengang
- Begünstigte sollten idealerweise aus dem Gebiet Mittelrhein, der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler bzw. dem Landkreis Neuwied kommen
- Die Vergabe des Start-up-Stipendiums erfolgt einkommensunabhängig
Bewerbungsunterlagen
- Antragsformular
- Motivationsschreiben (maximal 2 Seiten)
(persönlicher Werdegang und Zielsetzungen, die Sie mit Erreichen des Masterabschlusses an der H-BRS verfolgen; haben Sie sich bereits mit dem Thema Entrepreneurship/Gründung beschäftigt oder haben Sie bereits eine Gründungsidee, die Sie mit dem Masterstudium weiterentwickeln möchten und inwieweit würde Ihre Innovation zur Entwicklung der Region beitragen?) - Lebenslauf (tabellarisch, maximal 2 Seiten)
- Zeugnis des zum Masterstudium qualifizierenden Abschlusses, oder gegebenenfalls der aktuelle Notenspiegel
- Immatrikulationsbescheinigung (muss nach Einschreibung in den MBA nachgereicht werden)
- gegebenenfalls Nachweis über besondere Erfolge in Beruf (keine Berufsausbildung) oder Praktika außerhalb der Hochschulzugangsberechtigung
- gegebenenfalls außerschulisches oder außerfachliches Engagement, wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, (hochschul-)politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen
- gegebenenfalls Angabe über besondere persönliche oder familiäre Umstände
- Angabe, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe bereits andere Stipendien bezogen werden!
Die Bewerbung um ein Start-up-Stipendium ist – zusätzlich zur Online-Bewerbung (Apollo) auf einen Studienplatz – per E-Mail einzureichen an startup-info@h-brs.de und richtet sich formal an die Studiengangsleitung Prof. Dr. Klaus Deimel und Frank C. Maikranz. Der vollständig ausgefüllte Bewerbungsantrag sowie die Nachweisbelege sind als PDF-Datei mit anzuhängen. Die Online-Bewerbung auf einen Studienplatz beinhaltet nicht automatisch die Bewerbung um ein Start-up-Stipendium.
Auswahlverfahren und Bekanntgabe
- Über die Vergabe des Start-up-Stipendiums entscheidet eine Auswahlkommission
- Alle Zu- und Absagen werden termingleich, bis Ende März 2025, online mitgeteilt. Von Rückfragen zum Status während des Verfahrens ist abzusehen, da alle wichtigen Informationen online vermittelt werden.
Förderzeitraum
- Zuwendungsdauer: beträgt maximal 2,5 Jahre (5 Semester).
- Zuwendungsende: Die Zuwendung endet automatisch mit Ablauf des Monats, in dem der/die Begünstigte die letzte Prüfungsleistung erbracht hat, das Studium abgebrochen hat, die Fachrichtung gewechselt hat oder exmatrikuliert wird.
Wichtige Hinweise
- Annahme: Zur Annahme der Zuwendung hat der/die Begünstigte eine Zuwendungsvereinbarung mit der Hochschule zu unterzeichnen, in der er/sie sich u. a. mit den Richtlinien der Stiftung einverstanden erklärt. Des Weiteren verpflichtet sich der/die Begünstigte mit Annahme der Zuwendung, der Hochschule semesterweise die geforderten Leistungsnachweise (Studienfortschritt mind. 20 ECTS) vorzulegen sowie alle Veränderungen, die für die Gewährung der Zuwendung von Bedeutung sind, unverzüglich mitzuteilen.
- Aufhebung: Bei einem Wechsel des Masterstudiengangs in einen anderen Masterstudiengang innerhalb/außerhalb der Hochschule, bei Studienabbruch oder Exmatrikulation wird die Förderung sofort eingestellt. Eine Aufhebung der Zuwendung ist aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos möglich. Eine Rückzahlung ist nicht erforderlich.
- Erlischt der Zuwendungsanspruch während des laufenden Förderzeitraumes (zum Beispiel durch Exmatrikulation oder Inanspruchnahme eines anderen Stipendiums), werden die bereits zugesagten Beiträge bis Ablauf des Förderzeitraumes im Rahmen eines Nachrückverfahrens an den/die nächstbeste/n Bewerber/in vergeben. Bereits geleistete Vorauszahlungen sind von den Begünstigten nicht zurückzuzahlen.
- Von der Zuwendung ausgeschlossen sind Studierende, die zeitgleich bereits eine andere begabungs- oder leistungsorientierte materielle Förderung in Form eines Stipendiums erhalten. Andere Alimentierungen, wie zum Beispiel der zeitgleiche Erhalt von Unterhaltszahlungen, Begünstigungen durch Acceleratorenprogramme oder die Entgegennahme von Preisgeldern bei Wettbewerben, sind hingegen erlaubt.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung und Förderleistungen
Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und die Wirtgen Stiftungen behalten sich das Recht vor, eine Änderung der Bewilligung vorzunehmen beziehungsweise die Rücknahme der Bewilligung auszusprechen, wenn der/die Begünstigte den für die Zuwendung geltenden Bewilligungsbedingungen nicht nachkommt, Änderungen und Ergänzungen der Zuwendungsrichtlinien vorzunehmen und zu Unrecht ausbezahlte Zuwendungen mit allen ihr zustehenden rechtlichen Mitteln zurückzufordern.
Kontakt
Christine Haake
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Studiengangskoordinatorin MBA Start-up Development, Projektmanagement Start-up-Manufaktur
CENTIM - Centrum für Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand
Standort
Rheinbach
Raum
H 303
Adresse
von-Liebig-Str. 20
53359 Rheinbach
Contact hours
Beratungstermin über Calendly buchbar: siehe Link unten
Telefon
+49 2241 865 9606Renate van Beek
Wissenschaftliche Mitarbeiter, Studiengangskoordinatorin MBA Start-up Development
Standort
Rheinbach
Raum
Raum H 303
Adresse
Von-Liebig-Str. 20
53359, Rheinbach
Telefon
+49 2241 865 9920Antragsformular Start-up-Stipendium
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