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International

Leitlinien für die Zusammenarbeit mit Partnern in schwierigen Kontexten

Die H-BRS agiert in ihrer Arbeit auf der Grundlage des deutschen Grundgesetzes, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen. Wie in der Magna Charta Universitatum festgeschrieben, ist die Freiheit von Forschung und Lehre eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für das akademische Leben sowie das erfolgreiche Funktionieren der Hochschulen.

Sie umfasst die Grundsätze des Strebens nach Wahrheit und der Basierung auf Fakten sowie das Freisein von weltanschaulicher, religiöser oder sonstiger inhaltlicher Beeinflussung durch externe Akteure.
Diese Prinzipien werden zunehmend von einer Reihe von Ländern und Regierungen in Frage gestellt, deren Einrichtungen vom Deutschen Akademischen Austausch-dienst (DAAD) als „Partner in schwierigen Kontexten“ eingestuft werden. Den Empfehlungen des DAAD folgend, sehen wir bei der H-BRS diejenigen Institutionen, die sich in Ländern befinden, die im Rahmen des Academic Freedom Index (AFI) in die Gruppe „E“ eingestuft werden, als „Partner in schwierigen Kontexten“.
Es kann keine Lösung sein, die Zusammenarbeit mit solchen Einrichtungen kategorisch auszuschließen und dabei ganze Wissenschaftssysteme zu isolieren. Wir sind uns der widersprüchlichen Kräfte bewusst, die in den nationalen Hochschul- und Forschungssystemen im Spiel sind, und sind in der Lage, zwischen ihren verschiedenen Akteuren zu differenzieren. Studierende wie Akademikerinnen und Akademiker aller Länder sind Teil der globalen wissenschaftlichen Gemeinschaft. Der Austausch mit ihnen ist sowohl auf akademischer als auch auf interkultureller Ebene bereichernd, wobei ohne ihren Beitrag keine wesentlichen Fortschritte bei der Lösung globaler Herausforderungen erzielt werden können.
Die Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern - auf Grundlage eigener klarer Standpunkte und Wertvorstellungen sowie über das Spektrum der Disziplinen hinausgehend - ist unerlässlich. Dabei darf es nicht darum gehen, die wissenschaftliche Zusammenarbeit generell in Frage zu stellen. Vielmehr bedarf es eines differenzierten Blicks auf die spezifischen Rahmenbedingungen, Ziele und Inhalte der einzelnen Partnerschaften und Projekte.
Die hier vorgestellten Leitlinien bieten einen Rahmen, um einzelne Projekte vor diesem Hintergrund zu bewerten und zu entscheiden, in welchen Fällen eine Zusammenarbeit sinnvoll und mit unseren Werten vereinbar ist und in welchen Situationen dies nicht der Fall ist. Sie basieren u.a. teils wörtlich, teils paraphrasiert auf Studien und Rahmenkonzepten der H-BRS sowie verschiedener deutscher und internationaler Institutionen.

 

Grundsätze

Die akademische Freiheit ist die übergreifende Philosophie der H-BRS. Unsere Partnerschaften sowie der gesamte akademische Austausch beruhen auf dem Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre. Eine Zensur des akademischen Diskurses darf es nicht geben. Debatten werden ausschließlich durch wissenschaftliche Argumente und nicht durch politische Orientierung, Ideologie, Religion, Geschlecht oder dergleichen bestimmt.

Leitlinien und Normen

Die Gliederung dieses Abschnitts lehnt sich an die Leitlinien und Standards in der internationalen Hochschulkooperation der HRK an (Beschluss des Präsidiums vom 6. April 2020).

Strategie und Führung

Langfristiges Engagement und gleichberechtigte Partnerschaft

In der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern verfolgen wir einen partnerschaftlichen Ansatz, wobei wir stabile Partnerschaften mit einer langfristigen Perspektive anstreben. Im Rahmen unserer Partnerschaften mit internationalen Institutionen definieren wir unsere Ziele und Interessen und verfolgen diese im Einklang mit unseren Grundsätzen und Strategien.

Solide Grundlage für Zusammenarbeit und gegenseitiger Respekt

Fundierte Kenntnisse des jeweiligen internationalen Partners sowie seines Forschungsumfelds sind von zentraler Bedeutung für den Erfolg einer Partnerschaft. Die gegenseitige Anerkennung unterschiedlicher kultureller Paradigmen und Ansätze ist gleichermaßen von wesentlicher Bedeutung. Dabei bedeutet gegenseitiger Respekt, unterschiedliche Ansichten und Überzeugungen offenzulegen und mögliche Konflikt-punkte bereits in einem frühen Stadium zu thematisieren und zu klären. Keine Person oder Institution wird aufgrund ihrer Herkunft, ihrer politischen Orientierung, ihrer Religion, ihres Geschlechts oder ihrer geografischen Herkunft ausgeschlossen.

Stabile Führung und professionelles Management

Transparente Zuständigkeiten und eine klare Aufgabenteilung sind wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und ermöglichen es den Partnern, ihre spezifischen Stärken im Rahmen der Partnerschaft zu realisieren. Wir schaffen transparente Entscheidungsstrukturen, die auch Verfahren im Falle von Unstimmigkeiten sowie klar umrissene Ausstiegsstrategien im Sinne des Risikomanagements beinhalten. Transparenz muss gleichermaßen bei der Auswahl und Zulassung von Personal und Studierenden sowie bei Finanzierungskriterien und -entscheidungen herrschen.
Bei allen Kooperationsprojekten muss der Exportkontrollbeauftragte an den jeweiligen Prüfverfahren beteiligt sein. Darüber hinaus werden unabhängige Sachverständige bei der Beurteilung geplanter Projekte hinzugezogen. Bei Forschungsprojekten sind dies z.B. die Ethikbeauftragten der entsprechenden Fakultät. Sie prüfen anhand eines Kriterienkatalogs, inwieweit bei dem jeweiligen Kooperationsprojekt Rechte beeinträchtigt, Regeln der Fairness missachtet und Freiheitsgrundsätze verletzt werden könnten, und empfehlen Maßnahmen, um die Umsetzung grundlegender Richtlinien der internationalen Zusammenarbeit zu gewährleisten. Die Einhaltung der nationalen Regeln zur Exportkontrolle (Außenwirtschaftsrecht, Außenwirtschaftsverordnung), europäisches Recht und ggf. US-Recht sowie die Vertraulichkeit im Rahmen von sicherheitsrelevanter Forschung müssen gewährleistet sein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der H-BRS, die an Projekten mit internationalen Partnern beteiligt sind, stehen im wechselseitigen Austausch, sowohl untereinander als auch mit externen Fachleuten (z.B. vom DAAD oder der HRK), um von Best Practices zu lernen.

Transparente und ausgewogene Finanzierung

Unsere Kooperationsprojekte mit internationalen Partnern basieren auf einem Finanzierungsmodell, das eine Partnerschaft auf Augenhöhe garantiert und langfristige Abhängigkeiten vermeidet.
Transparente Kommunikation
Im Rahmen unserer internen Kommunikation erörtern und formulieren wir grundlegende Prinzipien und Rahmenbedingungen für unsere internationalen Aktivitäten und Kooperationen, die unseren Mitgliedern als Orientierung dienen. Im Zusammenhang mit unserer externen Kommunikation bekräftigen wir unser länderübergreifendes Engagement und die Leitlinien, auf die sich dieses stützt.
In Hinblick auf China: Eine Koordinatorin, die dem Vizepräsidenten für Internationalisierung und Vielfalt unterstellt ist, ist verantwortlich für die Beaufsichtigung von Projekten mit Bezug zu China. Die Koordinatorin ist Ansprechpartnerin für Hochschulmitarbeiterinnen und Hochschulmitarbeiter, die beabsichtigen, Partnerschaften mit China aufzubauen, wobei sie ihr spezifisches Wissen einbringt, für den Fall, dass Fragen oder Probleme auftreten.

Anerkennung grundlegender institutioneller Regeln

Studierende wie Forscherinnen und Forscher der ganzen Welt sind Teil der Hochschulgemeinschaft. Sie haben die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten wie alle Mitglieder der Hochschule. Zu den institutionellen Grundregeln, die für alle gleichermaßen verbindlich sind, gehören das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums sowie die Anerkennung der Hochschulverfassung als auch des deutschen Grundgesetzes, das auf den Grundsätzen von Demokratie und Freiheit beruht.
Internationale Studierende wie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler werden auf unserem Campus unterstützt und betreut. Mehrere Anlaufstellen an der H-BRS bieten Informationen, Beratung und Unterstützung an. Bei diesen Stellen können unter Wahrung strenger Vertraulichkeit Beschwerden entgegengenommen und bearbeitet werden (z.B. beim International Office, Vertrauenspersonen der jeweiligen Fachbereiche oder Studiengangs-Koordinatoren).

 

Gemeinsames Lehren, Lernen und Forschen

Freiheit von Forschung und Lehre

In der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern muss die Freiheit von Forschung und Lehre garantiert sein. Die Freiheit der Lehre umfasst die inhaltliche und methodische Gestaltung von Lehrveranstaltungen und Seminaren, die Auswahl von Themen und Lehrmaterialien (einschließlich Kartenmaterial), die Auswahl von Prüfungsformaten sowie den Lehrkontext. Lehrende und Studierende haben das Recht, akademische oder kreative Meinungen frei zu äußern. Die Freiheit der Forschung umfasst die Auswahl von Fragestellungen und Forschungsthemen, die Methodik und Bewertung von Forschungsergebnissen sowie deren Verbreitung, z. B. in Form von Publikationen. Kooperationsprojekte sollten Überprüfungs- und Entscheidungsverfahren für den Umgang mit problematischen Ereignissen einrichten und Verfahren festlegen, die im Falle von Meinungsverschiedenheiten anwendbar sind.

Zusätzlicher Nutzen durch gemeinsames Lehren, Lernen und Forschen

Unsere Kooperationsprojekte bieten einen Mehrwert für unsere Hochschule, ihre Mitglieder und die Gesellschaft als Ganze. Im Falle Chinas zum Beispiel war der Wissenstransfer historisch gesehen hauptsächlich in Richtung China orientiert, wobei Deutschland die technologisch fortschrittlichere Nation war. Inzwischen ist China in diversen Bereichen die technologische Führungsmacht. Auf diese Weise kann der Wissenstransfer in beide Richtungen erfolgen und bietet im Kontext unseres Strebens nach Exzellenz zahlreiche Möglichkeiten für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Studentinnen und Studenten.
Gemeinsam entwickelte Lehrpläne und Studienprogramme bieten eine attraktive Möglichkeit, den Studierenden an ihrer Heimatuniversität bzw. ihrer Heimathoch-schule internationale sowie interkulturelle Erfahrungen zu verschaffen und ihnen dazu zu verhelfen, sich zu kulturell sensiblen und umfassend gebildeten Weltbürgerinnen und Weltbürgern zu entwickeln.
Forschung ist per se international: Sie lebt und entwickelt sich durch den lokalen, nationalen oder globalen Austausch und Wettbewerb in Bezug auf Hypothesen, akademisches Wissen und Forschungsergebnisse. Dabei findet unsere Forschungszusammenarbeit mit internationalen Partnern stets im Spannungsfeld zwischen Kooperation und Wettbewerb statt.

Qualitätsgesicherte Zusammenarbeit beim Lehren und Lernen

Mit unserem Engagement in der gemeinsamen Lehre gewährleisten wir die Qualität der von uns angebotenen Studiengänge im Rahmen unserer institutionellen Qualitätssicherungsprozesse. Dazu gehören eine qualitätsgesicherte Auswahl aller beteiligten Studierenden basierend auf transparenten und überprüfbaren Kriterien, eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Curricula sowie transparente und verlässliche Prüfungsprozesse. Unter Nutzung diverser moderner Lehrtechnologien werden gemeinsame Standards für den Zugang und die Nutzung von digitalen Lehrmodulen formuliert.
Das am gemeinsamen Unterricht beteiligte Lehrpersonal erfüllt im Hinblick auf seine akademische Qualifikation sowohl die Anforderungen der H-BRS als auch die der jeweiligen internationalen Partner. Um die Qualität in einer langfristigen Beziehung aufrechtzuerhalten, sind wir stets bestrebt, gemeinsam Verantwortung für die Weiterbildung des Lehrpersonals zu übernehmen und Zeit und Kapazitäten für die akademische, sprachliche und interkulturelle Weiterbildung der verantwortlichen Lehrkräfte zu veranschlagen.

Qualitätsgesicherte Zusammenarbeit in Forschung und Innovation

Unsere Kooperationsprojekte mit internationalen Partnern im Bereich Forschung und Innovation basieren auf einem Führungsmodell, das sicherstellt, dass das Projekt so-wie die dabei entstehenden Ergebnisse zum Nutzen beider Seiten gereichen. Dazu gehören nicht nur transparente Regeln in Bezug auf die gemeinsame Nutzung der Forschungs-Infrastruktur, sondern auch die Einhaltung der international anerkannten Publikationspraxis, zum Beispiel in Bezug auf Autorenschaft und Qualitätssicherung durch Review-Verfahren.

Einhaltung von Standards in Forschung, Ethik und Recht

Die Freiheit von Forschung und Lehre geht Hand in Hand mit einer besonderen Verantwortung der einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie der Hoch-schule in ihrer Gesamtheit. In unseren Kooperationsprojekten achten die Partner auf Wahrung wissenschaftlicher und ethischer Standards und halten sich an die allgemeinen Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie in unserer Richtlinie der H-BRS zur Umsetzung des Kodex „Leitlinien guter Wissenschaftlicher Praxis der DFG vom August 2019“ dargelegt sind. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung und Durchsetzung

  • der Exportkontrollvorschriften durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  • von Art. 44 ff. DSGVO (Grundsätze der Datenübermittlung in Drittländer),
  • der Gesetze und Verordnungen zum Schutz des geistigen Eigentums,
  • der Regelungen zum Umgang mit Fragen sicherheitsrelevanter Forschung.
Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und Forschenden

Als global ausgerichtete Hochschule hat die H-BRS ein großes Interesse daran, qualifizierte Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt zu gewinnen, sei es für einen vorübergehenden Aufenthalt oder für eine dauerhafte Tätigkeit. Wir informieren internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber über unsere Studienprogramme, Zugangs- und Zulassungsregeln sowie die damit einhergehenden Kosten und bieten sowohl auf zentraler als auch auf Fachbereichsebene akademische Orientierung sowie soziale und kulturelle Unterstützung. Ebenso fördern wir die internationale Mobilität unserer Studierenden, sei es für ein Studienprogramm oder einen Praktikumsplatz. Transparente Regeln hinsichtlich der Auswahl, des Ablaufs und der nachfolgenden Anerkennung des Auslandsaufenthalts erleichtern die internationale Mobilität. Ebenso sind wir bestrebt, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Studierenden mit An-geboten zur akademischen und interkulturellen Vor- und Nachbereitung ihres Auslandsaufenthaltes zu unterstützen.

 

Hochschulen als transnationale Räume

Interkultureller Dialog und transnationaler Campus

Im Rahmen der internationalen Partnerschaften setzt sich die H-BRS stets für den offenen Dialog ein. Grundvoraussetzungen dafür sind eine faktenbasierte Diskussion sowie Toleranz gegenüber anderen Meinungen bei gleichzeitiger Anerkennung der für alle Hochschulangehörigen in gleicher Weise geltenden Regeln. Interaktion und Dia-log zwischen allen Studierenden und Forschenden schaffen Kanäle für offene Kommunikation über kulturelle und sprachliche Barrieren hinweg, die Denk- und Veränderungsprozesse bei allen Beteiligten anregen, es ermöglichen, voneinander zu lernen und kulturelle Sensibilität sowie gegenseitiges Verständnis fördern. Eine Hoch-schule mit einer derartigen transnationalen Ausrichtung ist eine Bereicherung für sämtliche Mitglieder der Hochschule.

Eine Willkommenskultur leben

Wir bieten internationalen Studierenden und Forschenden Orientierung und Unterstützung sowohl vor Aufnahme ihres Studiums bzw. ihrer Forschungsarbeit als auch während ihres Studiums oder ihrer Projekte. Im Zuge der Planung einer Partnerschaft berücksichtigen wir von Anfang an die soziale Betreuung der internationalen Studierenden, Lehrenden und Forschenden. Wir heißen unsere internationalen Absolventinnen und Absolventen als Mitglieder unseres Alumni-Netzwerks willkommen.

Förderung von Sprachkompetenz und Mehrsprachigkeit

Wir unterstützen internationale Studierende sowie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler beim Erwerb und der Verbesserung ihrer Deutsch- und gegebenenfalls auch ihrer Englischkenntnisse. Ebenso unterstützen wir unsere inländischen Studierenden, Forschenden und sonstigen Hochschulangehörigen beim Erwerb und der Verbesserung ihrer Fremdsprachenkenntnisse. In Anbetracht der Tatsache, dass Sprachkompetenz eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Aufenthalt in Deutschland oder im Ausland ist, setzen wir uns neben der proaktiven Nutzung des Englischen als akademische Lingua franca auch bewusst für die Förderung der deutschen und anderer Sprachen bzw. der Mehrsprachigkeit ein. Darüber hinaus erleichtern Sprachkenntnisse unseren Absolventinnen und Absolventen die Integration in die jeweiligen ausländischen Arbeitsmärkte.

Schlussbemerkungen

Die Freiheit von Lehre und Forschung ist das nicht verhandelbare Grundprinzip, das für unsere internationalen Aktivitäten und Partnerschaften gilt. Diese Leitlinien zielen darauf ab, die Zusammenarbeit proaktiv zu gestalten und Vorteile für beide Seiten zu gewährleisten. Wir ermutigen unsere Hochschulmitglieder, das lohnenswerte akademische Engagement auch mit „schwierigen Partnern“ fortzusetzen und zu intensivieren sowie transnationale akademische Kooperationen aufzubauen und zu entwickeln. Dies ist ein Schlüsselfaktor für die prosperierende Entwicklung der globalen Gemeinschaft, selbst in komplexeren Zusammenhängen.