Fachbereich Sozialpolitik und Soziale Sicherung
Vortrag zur Nachhaltigen Implementierung von Gewaltschutz in Geflüchtetenunterkünften – die Rolle der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“
Ihr Vortrag zum Thema Nachhaltige Implementierung von Gewaltschutz in Geflüchtetenunterkünften – die Rolle der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ fasste wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt „Organisational Perspectives on Human Security Standards for Refugees in Germany“ (2017-2021) zusammen, welches durch die Gerda Henkel Stiftung gefördert wurde. An der Fachtagung nahmen 116 Teilnehmende aus 14 Bundesländern teil. Die vielfältige Praxis der Unterbringung von geflüchteten Menschen wurde im Hinblick auf die Veränderungen fünf Jahre nach der Anpassung des Asylgesetzes diskutiert.
Seit August 2019 sind Bundesländer gemäß § 44 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) verpflichtet, die erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen für die Unterbringung Asylbegehrender zu schaffen und zu unterhalten. Gemäß §§ 44 Abs. 2a und 53 Abs. 3 AsylG sollen zudem „geeignete Maßnahmen“ getroffen werden, um bei der Unterbringung geflüchteter Menschen in Ländern und Kommunen den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten. Die heterogene Umsetzung dieser Vorgaben wurde analysiert und in zahlreichen Podiumsdiskussionen und Workshops diskutiert, um best practies zu identifizieren. Hierzu zählen vor allem die Netzwerkarbeit, die Partizipation geflüchteter Menschen (auch von Kindern) sowie die nachhaltige Bereitstellung von Ressourcen und geschultem Personal.
Kontakt
Kerstin Rosenow-Williams
Professur für Soziale Nachhaltigkeit, insbesondere Soziologie, Studiengangsleitung Nachhaltige Sozialpolitik (B.A.)
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Sankt Augustin
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