International Office
Stipendien für geflüchtete Studierende
Zukunft Ukraine
Im Rahmen des Programms „Zukunft Ukraine“ werden Stipendien an ukrainische Studierende, die aus der Ukraine geflüchtet sind und sich durch eine hohe Motivation und Wahrscheinlichkeit des Studienerfolgs auszeichnen, vergeben. Die Stipendien werden finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) und über den Deutsch Akademischen Austauschdienst (DAAD) gefördert. Wenn Sie den Voraussetzungen entsprechen, freuen wir uns über die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen an (refugees@h-brs.de).
FÖRDERHÖHE UND -LAUFZEIT
Die Stipendien werden für die Dauer von einem Semester vergeben. Die Stipendiat:innenen erhalten im Rahmen des Stipendiums eine monatliche Rate in Höhe von maximal 931 Euro. Leistungen anderer staatlicher Finanzierungsquellen werden auf das Stipendium angerechnet. Findet die Rückreise der Stipendiat:innen in die Ukraine zwecks Fortführung ihres Studiums und Weiterführung des Stipendiums an einer ukrainischen Hochschule statt, so kann diese durch ein Mobilitätsstipendium einmalig in Höhe von 350 Euro unterstützt werden.
VORAUSSETZUNGEN
- Immatrikulation in reguläres Fachstudium/Promotion an der Hochschule
- Nachgewiesener Fluchthintergrund und entsprechender Aufenthaltsstatus
- Finanzielle Bedürftigkeit
- ukrainische Staatsangehörigkeit (bis zum 24. Februar 2022 Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten) bzw. Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine internationalen Schutz genossen oder einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Bitte melden Sie sich bei Interesse an uns per E-Mail (refugees@h-brs.de), um einen Antrag stellen zu können.
Nur vollständige Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden. Bitte folgende Bewerbungsunterlagen gesammelt beim International Office einreichen:
- Antrag mit Unterschrift
- Motivationsschreiben
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Aktueller vollständiger Notenspiegel (wenn vorhanden)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen Konten
- Nachweis über BAföG-Antrag bzw. Ablehnung und andere Stipendien
- Kopie des Aufenthaltstitels, Kopie der Anerkennung des Flüchtlingsstatus (i.d.R. Aufenthaltsrecht gem. § 24 AufenthG)
- Gutachten eines Hochschuldozenten/Hochschuldozentin
- Unterschriebene Datenschutzhinweise
Nach Ende der Bewerbungsfrist und der Auswahl der Bewerber:innen durch eine Kommission informiert Sie das International Office über das Ergebnis Ihrer Bewerbung.
Bewerbung bitte ausschließlich per E-Mail bis zur o.g. Bewerbungsfrist an das International Office: refugees@h-brs.de
NRWege ins Studium
Im Rahmen des Programms „NRWege ins Studium für Geflüchtete“ werden bis zu 5 Stipendien an Studierende mit Fluchthintergrund vergeben, die sich durch eine hohe Motivation und Wahrscheinlichkeit des Studienerfolgs auszeichnen. Die Stipendien werden finanziert aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) und über das International Office koordiniert. Wenn Sie den Voraussetzungen entsprechen, freuen wir uns über die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen an (refugees@h-brs.de).
Bewerbungsfrist: 08.12.2024
FÖRDERHÖHE UND -LAUFZEIT
Die Stipendien werden für die Dauer von bis zu 12 Monaten vergeben (Januar-Dezember). Die Stipendiat:innenen erhalten im Rahmen des Stipendiums eine monatliche Rate in Höhe von maximal 992 Euro. Bei Leistungen anderer staatlicher Finanzierungsquellen kann ein Teilstipendium erworben werden. Teilstipendium können in Höhe von 300 Euro ausgezahlt werden.
VORAUSSETZUNGEN
- Immatrikulation in reguläres Fachstudium an der Hochschule
- Nachgewiesener Fluchthintergrund und entsprechender Aufenthaltsstatus
- Positives Gutachten/Empfehlungsschreiben
- Finanzielle Bedürftigkeit: Vorrangig berücksichtigt werden einkommensschwache Studierende ohne weitere Förderung
- Bereitschaft, sich ehrenamtlich in das Programm einzubringen
Als nachgewiesener Fluchthintergrund gilt:
- Asylberechtigte, als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigte Anerkannte sowie Menschen, für die ein nationales Abschiebeverbot festgestellt wurde sowie vergleichbare Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen (§§ 25 Abs. 1-3, 22, 23 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 4, 23a oder 25 Abs. 4, 25 Abs. 5 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG).
- Personen, die aufgrund der Massenzustromrichtlinie aufgenommen wurden und ein Aufenthaltsrecht gem. § 24 AufenthG haben.
- Personen, die eine Ablehnung im Rahmen des BAMF durchgeführten Asylverfahrens erhalten haben, eine Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt wurde (Duldung gem. § 60 a Abs. 2 AufenthG). - Personen, die über eine Familienzusammenführung in Deutschland sind, wenn zusätzlich der Aufenthaltsstatus des „Stammberechtigten“ vorliegt (§§29, 30, 31, 32, 34 Abs. 1, 34 Abs. 2, 36) - Personen mit einer Niederlassungserlaubnis, die noch nicht länger als 5 Jahre in Deutschland sind. (§36 AufenthG)
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Bitte melden Sie sich bei Interesse per E-Mail an uns (refugees@h-brs.de), um einen Antrag stellen zu können.
Nur vollständige Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden. Bitte folgende Bewerbungsunterlagen gesammelt beim International Office einreichen:
- Antrag mit Unterschrift
- Motivationsschreiben mit Angaben zur Finanzierung des Lebensunterhalts
- Aktueller vollständiger Notenspiegel
- Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen Konten
- Nachweis über BAföG-Antrag bzw. Ablehnung und andere Stipendien
- Studienbescheinigung für das aktuelle Semester an der H-BRS
- Kopie des Aufenthaltstitels bzw. der Anerkennung des Flüchtlingsstatus
- Gutachten eines Hochschuldozenten/Hochschuldozentin
- Unterschriebene Datenschutzhinweise
Nach Ende der Bewerbungsfrist und der Auswahl der Bewerber:innen durch eine Kommission informiert Sie das International Office bis spätestens zum Vorlesungsbeginn über das Ergebnis Ihrer Bewerbung.
Bewerbung bitte ausschließlich per E-Mail bis zur o.g. Bewerbungsfrist an das International Office: refugees@h-brs.de
refugees@h-brs.de
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