Sprachenzentrum
FAQ Sprachenzentrum
Kursangebot
Die Kurse des Sprachenzentrums sind mit Niveaustufen versehen, was bedeutet dies?
Die angegebenen Niveaustufen beziehen sich auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), nach dem Sprachkenntnisse in den Bereichen Lese- und Hörverständnis sowie Sprech- und Schreibfertigkeit auf einer Skala von A1 bis C2 eingeteilt werden. Um einen möglichst großen Lernerfolg zu erzielen, sollten Sie sich für Sprachkurse anmelden, deren Niveaustufe für Sie geeignet ist; so richtet sich zum Beispiel ein Kurs auf A1-Niveau an Anfänger, wohingegen ein Kurs auf A2-Niveau oder einer auf B2-Niveau bereits Vorkenntnisse unterschiedlichen Umfangs voraussetzt. Innerhalb einer Niveaustufe gibt es weitere Unterteilungen, zum Beispiel ist ein Kurs auf Niveau A1.1 für reine Anfänger ohne jegliche Vorkenntnisse, wohingegen ein Kurs auf Niveau A1.2 bereits Kenntnisse der Inhalte des Kurses A1.1. voraussetzt.
Kann ich parallel zwei Sprachkurse in einer Sprache belegen?
Da die Sprachkurse aufeinander aufbauen, ist ein gleichzeitiger Besuch von Sprachkursen in der selben Sprache auf verschiedenen Niveaustufen (zum Beispiel Russisch A1.1 und Russisch A1.2) nicht vorgesehen. Gerne können Sie zur Wiederholung von Sprachkenntnissen und -fertigkeiten einen Kurs auf einer niedrigeren Niveaustufe besuchen (falls in diesem ausreichend freie Teilnahmeplätze vorhanden sind), Sie können jedoch nur für den Kurs auf der höheren Niveaustufe ECTS Punkte erhalten (wenn dies in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs vorgesehen ist).
Hinweis für Studierende in deutschsprachigen Bachelorstudiengängen im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften:
Bitte beachten Sie, dass Sie nach Maßgabe des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften die Lehrveranstaltung „Wirtschaftsdeutsch“ bzw. weitere Deutschkurse auf C1-Niveau nur dann als Wahlpflichtmodul Wirtschaftsfremdsprache mit 6 ECTS (dies gilt nur für „Wirtschaftsdeutsch“!) oder als Ergänzungsfach mit 3 ECTS angerechnet bekommen können, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland beziehungsweise nicht an einer deutschen Schule im Ausland erlangt haben.
Wie kann ich mein Sprachniveau feststellen?
Zu Beginn des Studiums absolvieren alle Studierenden einen Einstufungstest für das Pflichtfach Englisch. Für alle anderen Sprachen können Sie sich gemäß Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) selbst einschätzen oder einen der zahlreichen kostenlosen Online-Sprachtests machen.
Im Folgenden haben wir eine Auswahl von externen Anbietern von (auch kommerziellen) Sprachtests in verschiedenen Fremdsprachen auf unterschiedlichen Niveaustufen sowie von unterschiedlichem Umfang zusammengestellt. Bitte beachten Sie die jeweiligen Informationen zu den Tests auf den Seiten der Anbieter.
- Cornelsen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch)
- DIALANG ( Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch-Gälisch, Isländisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Schwedisch und Spanisch)
- Dialog Sprachreisen (Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch)
- inlingua (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch)
- Sprachtest.de (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch)
- Testpodium (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch)
Teilnahme
Ich interessiere mich für einen Sprachkurs, der jedoch bereits schon ausgebucht ist. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, an diesem Sprachkurs noch teilzunehmen?
Bei der Anmeldung zu Sprachkursen über LEA berücksichtigt das System neben der Höchstteilnehmerzahl eine Warteliste von Studierenden, darüber hinaus ist eine Anmeldung nicht möglich. Erfahrungsgemäß erscheinen jedoch nicht alle angemeldeten Teilnehmer in der ersten Sitzung eines Sprachkurses und verlieren somit ihr Teilnahmerecht, so dass es sich durchaus lohnt, die erste Sitzung eines Kurses zu besuchen und gegebenenfalls auf einen freien Platz nachzurücken.
Nach dem Ende der Anmeldephase wird entschieden, welche Kurse stattfinden. Registrierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in die Kurse auf LEA übertragen. Anschließend können sich Studierende, die von Kursabsagen betroffen sind oder das Anmeldeverfahren verpasst haben, über ein Nachrückverfahren für einzelne freie Kursplätze auf LEA anmelden.
Um sich im Nachrückverfahren anzumelden, wählen Sie im Kursangebot des Sprachenzentrums in LEA die gewünschte Kategorie und klicken dort auf den freigeschalteten Kurs. Die Lehrenden werden Sie im Falle eines freien Platzes direkt in die Teilnehmerliste des Kurses aufnehmen. Falls Ihr Beitrittsgesuch abgewiesen wird, erhalten Sie bis zum zweiten Kurstermin hierüber eine Information via LEA.
Kann ich parallel mehrere Sprachkurse in einer Sprache belegen?
Da die Sprachkurse aufeinander aufbauen, ist ein gleichzeitiger Besuch von Sprachkursen in der selben Sprache auf verschiedenen Niveaustufen (zum Beispiel Russisch A1.1 und Russisch A1.2) nicht vorgesehen. Gerne können Sie zur Wiederholung von Sprachkenntnissen und -fertigkeiten einen Kurs auf einer niedrigeren Niveaustufe besuchen (falls in diesem ausreichend freie Teilnahmeplätze vorhanden sind), Sie können jedoch nur für den Kurs auf der höheren Niveaustufe ECTS Punkte erhalten (wenn dies in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs vorgesehen ist).
Wenn ich einen Sprachkurs auf der Niveaustufe A1.1 belegt habe, muss ich dann auch den Folgekurs belegen?
Grundsätzlich ist dies von Seiten des Sprachenzentrums nicht vorgeschrieben, wird aber ausdrücklich empfohlen. Um zum Beispiel von einem Auslandsaufenthalt auch sprachlich optimal zu profitieren, ist es ratsam, vorher eine solide sprachliche Grundlage zu schaffen. Aber auch mit Blick auf die Arbeitsmarktqualifikation ist es vorteilhaft, Sprachkenntnisse und -fertigkeiten nicht nur in einem Teilbereich der Niveaustufe A1, sondern darüber hinaus zu erwerben.
Ich bin für einen Sprachkurs angemeldet, kann aber an der ersten Sitzung nicht teilnehmen. Muss ich das Sprachenzentrum beziehungsweise den Dozenten darüber informieren?
Ja, unbedingt! Studierende, die an der ersten Sitzung eines Kurses unentschuldigt fehlen, verlieren ihren Teilnehmerplatz. Bitte sorgen Sie daher dafür, dass Sie an der ersten Stunde teilnehmen können oder informieren Sie rechtzeitig vorher den jeweiligen Dozenten über LEA.
Wie erfahre ich, ob ein Sprachkurs, für den ich mich angemeldet habe, stattfindet oder nicht?
Nur im Falle einer Absage des Sprachkurses erhalten Sie eine Information. Ansonsten können Sie sich darauf verlassen, dass der Kurs zu der angegebenen Zeit stattfindet.
Ich bin beurlaubt, kann ich trotzdem an einem Sprachkurs teilnehmen?
Nein, eine Teilnahme an Sprachkursen ist für beurlaubte Studierende nicht möglich.
Können an den Sprachkursen auch Personen teilnehmen, die nicht Studierende der Hochschule sind?
Grundsätzlich gilt, dass die Teilnehmerplätze in Sprachkursen vorrangig ordentlich immatrikulierten Studierenden der Hochschule vorbehalten sind;
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nur bei freien Teilnehmerplätzen zu Wahlfächern zugelassen werden und werden auf die Warteliste gesetzt, wenn sich für alle vorhandenen Plätze in einem Sprachkurs reguläre Studierende anmelden. Eine Teilnahme an Pflichtkursen ist grundsätzlich nicht möglich! Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule melden sich auch über LEA für Sprachkurse an. Bitte beachten Sie, dass wir Sie in der Regel erst kurz vor Beginn der Veranstaltung beziehungsweise gegebenenfalls erst zur ersten Kurssitzung darüber informieren können, ob Sie an einem Sprachkurs teilnehmen können.
Eine Teilnahme von Externen als Gasthörer ist grundsätzlich nicht möglich!
An-, Um- und Abmeldung
Ich bin in einem Pflichtkurs einer Gruppe zugeordnet worden, kann ich die Gruppe dennoch wechseln?
Die Einteilung erfolgt auf Grundlage Ihres Ergebnisses im Einstufungstest und soll leistungshomogene Gruppen gewährleisten. Ein Wechsel ist in absoluten Ausnahmefällen ausschließlich nach Absprache mit der jeweiligen Fachleitung im Sprachenzentrum möglich. Die Entscheidung obliegt der Fachleitung.
Wie erfolgt die Anmeldung zu den Wahlfächern und sonstigen Kursen?
Die Anmeldung zu Wahlfächern und sonstigen Kursen erfolgt ausschließlich über LEA. (Login erforderlich) Das Anmeldeverfahren erfolgt in folgenden Schritten:
- In einer ersten Anmeldephase können Sie sich für Sprachkurse anmelden.
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Nach dem Ende der Anmeldephase wird entschieden, welche Kurse stattfinden. Registrierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in die Kurse auf LEA übertragen. Anschließend können sich Studierende, die von Kursabsagen betroffen sind oder das Anmeldeverfahren verpasst haben, über ein Nachrückverfahren für einzelne freie Kursplätze auf LEA anmelden.
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Um sich im Nachrückverfahren anzumelden, wählen Sie im Kursangebot des Sprachenzentrums in LEA die gewünschte Kategorie und klicken dort auf den freigeschalteten Kurs. Die Lehrenden werden Sie im Falle eines freien Platzes direkt in die Teilnehmerliste des Kurses aufnehmen. Falls Ihr Beitrittsgesuch abgewiesen wird, erhalten Sie bis zum zweiten Kurstermin hierüber eine Information via LEA.
Der von mir gewünschte Kurs ist in LEA bereits ausgebucht. Kann ich mich trotzdem noch anmelden?
Bei der Anmeldung zu Sprachkursen über LEA berücksichtigt das System neben der Höchstteilnehmerzahl eine Warteliste von Studierenden, darüber hinaus ist eine Anmeldung nicht möglich. Erfahrungsgemäß erscheinen jedoch nicht alle angemeldeten Teilnehmer in der ersten Sitzung eines Sprachkurses und verlieren somit ihr Teilnahmerecht, so dass es sich durchaus lohnt, die erste Sitzung eines Kurses zu besuchen und gegebenenfalls auf einen freien Platz nachzurücken.
Um sich im Nachrückverfahren anzumelden, wählen Sie im Kursangebot des Sprachenzentrums in LEA die gewünschte Kategorie und klicken dort auf den freigeschalteten Kurs. Die Lehrenden werden Sie im Falle eines freien Platzes direkt in die Teilnehmerliste des Kurses aufnehmen. Falls Ihr Beitrittsgesuch abgewiesen wird, erhalten Sie bis zum zweiten Kurstermin hierüber eine Information via LEA.
Ich habe mich für einen Sprachkurs angemeldet, der nun aber nicht in meinen Stundenplan passt. Muss ich mich vom Kurs abmelden?
Bitte melden Sie sich auf jeden Fall von einem Kurs ab oder lassen uns wissen, dass Sie nicht mehr daran teilnehmen können oder wollen, wenn eine Abmeldung über LEA nicht mehr möglich ist. Das Sprachenzentrum benötigt für die Planung der Sprachkurse genaue Angaben darüber, wie viele Studierende tatsächlich einen Kurs belegen möchten. Darüber hinaus können bei einer Kursabsage ggf. auch Studierende von der Warteliste nachrücken.
Sprachprüfungen
Welche Sprachprüfungen kann ich beim Sprachenzentrum ablegen?
Das Sprachenzentrum bietet zur Zeit Sprachprüfungen in Deutsch und Englisch an.
Im Bereich Deutsch führen wir für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unserem DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) Vorbereitungskurs die DSH-Prüfung durch, im Bereich Englisch bieten wir Prüfungstermine für das DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) Sprachzeugnis an; weitere Informationen dazu finden Sie unter Sprachprüfungen.
Die Prüfung für das DAAD-Sprachzeugnis wird ausschließlich für Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg angeboten, die im Rahmen Ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt planen oder sich für ein Stipendium bewerben.
Bewerber für Masterstudiengänge, die als Zulassungsvoraussetzung für einen Studienplatz eine englische Sprachprüfung ablegen müssen, können dies ausschließlich bei externen Testzentren tun; bitte beachten Sie, dass das Sprachenzentrum keine Sprachprüfung für die Bewerbung zu Masterstudiengängen anbietet.
Ich benötige für die Bewerbung an einer ausländischen Universität beziehungsweise für einen Masterstudiengang einen Sprachnachweis für Englisch, welche Prüfung ist die richtige für mich?
Es gibt eine Vielzahl verschiedener internationaler Sprachtests für Englisch, die bei einer Bewerbung an einer ausländischen Hochschule beziehungsweise für einen Masterstudiengang Verwendung finden. Welche Sprachprüfung akzeptiert wird, regelt und entscheidet die jeweilige Hochschule, so dass Sie sich im Zweifelsfall rechtzeitig bei dieser erkundigen sollten. In der Regel finden Sie entsprechende Informationen auf den Internetseiten für internationale Studierende oder bei den Informationen zum Bewerbungsverfahren.
Anerkennung
Ich bin von einer anderen Hochschule an die H-BRS gewechselt und habe an meiner vorherigen Hochschule bereits Sprachkurse absolviert. Werden mir die zuvor erbrachten Leistungen anerkannt?
Falls Sie einen Sprachkurs an einer anderen Hochschule oder vergleichbaren Institution belegt und dort Prüfungen abgelegt haben, können Ihnen diese Leistungen gegebenenfalls anerkannt werden. Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen muss bei der Bewerbung um einen Studienplatz gestellt werden; bitte beachten Sie die dabei geltenden Fristen vom 30.04. bei einer Einschreibung zum Sommersemester beziehungsweise 31.10. bei einer Einschreibung zum Wintersemester.
Das Anerkennungsverfahren führt der für den jeweiligen Studiengang zuständige Prüfungsausschuss (bei Sprachkursen gegebenenfalls nach Rücksprache mit der für den jeweiligen Fachbereich zuständigen Fachleitung im Sprachenzentrum) durch. Bitte wenden Sie sich daher zunächst an die entsprechenden Ansprechpersonen in Ihrem Fachbereich.
Weitere Information zum Verfahren erhalten Sie auf der Seite Bewerbung für ein höheres Fachsemester.
Übersetzung und Beglaubigungen
Kann ich beim Sprachenzentrum Übersetzungen in Auftrag geben?
Nein, das Sprachenzentrum selber bietet keinen Übersetzungsservice an. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule gibt es einen Rahmenvertrag, über den Übersetzungen und Lektoratsarbeiten beauftragt werden können. Weitere Informationen zum Übersetzungsservice finden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Intranet.
Kann ich mir beim Sprachenzentrum Zeugnisse beglaubigen lassen?
Nein, das Sprachenzentrum beglaubigt keine Zeugnisse. Bitte wenden Sie sich an die örtlichen Behörden, die in der Regel in den Bürgerämtern gegen Gebühr Beglaubigungen von Dokumenten vornehmen. Auch können Sie hochschulrelevante Dokumente (das heißt Zeugnisse, die Sie bei der Bewerbung an unserer Hochschule benötigen oder Zeugnisse, die Ihnen hier ausgestellt wurden) beim Prüfungsservice beglaubigen lassen. Bitte beachten Sie, dass dieser Service ausschließlich für eine begrenzte Anzahl von Beglaubigungen erfolgen kann und Sie neben dem Originalzeugnis bereits entsprechende Kopien mitbringen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Prüfungsservice.
Noten und Scheine
Ich habe erfolgreich einen Sprachkurs absolviert, warum wird meine Note nicht im Studierendeninformationssystem (SIS) angezeigt?
Nach Abschluss der Kurse werden die Noten innerhalb einer Frist von sechs Wochen vom Sprachenzentrum an das Prüfungsamt weitergeleitet und dort verbucht. Neben den Noten der Sprachkurse werden natürlich auch alle anderen Kursnoten übermittelt, so dass zeitgleich eine Vielzahl von Noten von mehreren Tausend Studierenden bearbeitet werden müssen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass die Verbuchung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Kann ich neben dem Eintrag im Studierendeninformationssystem (SIS) auch einen anderen Nachweis über besuchte Sprachkurse erhalten?
Über das Studierendeninformationssystem (SIS) können Sie jederzeit einen Notenspiegel abrufen, der u.a. die wichtigsten Informationen zu den von Ihnen absolvierten Sprachlehrveranstaltungen (d.h. Bezeichnung, Niveaustufe, Note, ECTS und Semester) enthält.
Sollten Sie darüber hinaus einen Nachweis mit Angaben zu den Kursinhalten der von Ihnen absolvierten Sprachlehrveranstaltungen benötigen, so können Sie auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Bitte beachten Sie, dass das Sprachenzentrum solche Bescheinigungen ausschließlich im Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung eines Kurses ausstellt. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat des Sprachenzentrums und machen konkrete Angaben zu dem gewünschten Dokument (Ihr Name, welche Lehrveranstaltung, welches Semester, gegebenenfalls welche/r Dozent/in).
Kann ich eine solche Teilnahmebescheinigung oder andere Zertifikate (zum Beispiel DAAD-Sprachzeugnis) auch per Post zugeschickt bekommen?
Gerne schicken wir Ihnen gegen die Zusendung von Briefmarken / Porto-Code (#PORTO und einer 8-stelligen Zeichenfolge, 14 Tage gültig) via Post-App im Wert von 1,60 Euro die gewünschten Teilnahmebescheinigungen oder andere Zertifikate per Post zu.
Bitte machen Sie zu diesem Zweck konkrete Angaben zu dem gewünschten Dokument (Ihr Name, welcher Kurs / Test, welches Semester, gegebenenfalls welche/r Dozent/in) und zu der von Ihnen gewünschten Zusendeadresse.
Auslands- und Praxissemester
Ich möchte gerne ein Auslandssemester absolvieren. Gibt es dafür bestimmte sprachliche Voraussetzungen?
In der Regel legen die jeweiligen Hochschulen im Ausland fest, welche sprachlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ausländische Studierende dort ein Studiensemester verbringen können. Im englischsprachigen Ausland wird in der Regel der Nachweis von Sprachkenntnissen mindestens auf B2-Niveau (gegebenenfalls höher) erfordert, den Sie in Form einer international anerkannten Sprachprüfung (Test of English as a Foreign Language, International English Language Testing System, Cambridge und weitere) oder im Falle unserer Partnerhochschule vielfach auch mit dem DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) Sprachzeugnis oder einer Mindestnote in Ihrem Pflichtkurs Englisch an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg erbringen können.
In einigen Fachbereichen gibt es zusätzliche Regelungen bezüglich der Mindestvoraussetzungen für ein Auslandssemester, zum Beispiel eine Mindestnote im Pflichtmodul Fremdsprache. An einigen Partnerhochschulen reicht diese Note aus, um direkt ohne Ablegen einer weiteren Sprachprüfung zum Studium zugelassen zu werden; an anderen Partnerhochschulen ist über diese Mindestnote hinaus das DAAD-Sprachzeugnis (in der Regel mit Nachweis eines B2-Niveaus in einem Bereich der Prüfung und eines C1-Niveaus in zwei Bereichen der Prüfung) oder eine international anerkannte Sprachprüfung erforderlich. Das DAAD-Sprachzeugnis können Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg kostenlos beim Sprachenzentrum ablegen; die Anmeldung dazu erfolgt über den LEA Anmeldekurs.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig (das heißt mindestens ein Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt) über etwaige Voraussetzungen. Erster Ansprechpartner für Fragen zum Studium an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg ist die Allgemeine Studienberatung, Informationen zum Auslandsstudium erhalten Sie beim International Office und bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die in den jeweiligen Fachbereichen für alle Fragen rund um Auslands- und Praxissemester zuständig sind.
Ansprechpartner und Kontakt
Ich möchte gerne weitere Informationen über das Angebot des Sprachenzentrums haben, an wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die jeweils für Ihren Fachbereich und Studiengang beziehungsweise die für eine bestimmte Sprache zuständigen Ansprechpartner im Sprachenzentrum.
Allgemeine Anfragen können Sie auch gerne an das Sekretariat des Sprachenzentrums richten. Bitte teilen Sie uns bei allgemeinen Anfragen Ihren Fachbereich und Studiengang mit.
Anlaufstellen
Sekretariat Sprachenzentrum
Raum
E 011 (Sankt Augustin), L 1.406 (Rheinbach)