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Sprachenzentrum

DSH und äquivalente Prüfungen

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Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen für die Zulassung die für ihren Studiengang erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Eine mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2 bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder eine äquivalente Prüfung gemäß der DSH-Prüfungsordnung gilt als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die Einschreibung in alle deutschsprachigen oder bilingualen Studiengänge an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

 

 

Äquivalente Prüfungen gemäß der DSH-Prüfungsordnung: DSH-2 (GER C1)

  • TestDaF mind. 4/4/4/4
  • telc Deutsch C2, telc Deutsch C1 Hochschule
  • Goethe-Zertifikat C2 (GDS)
  • ÖSD C2
  • DSD II
  • Unicert III

 

Die Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) benennt zudem Möglichkeiten, vom Nachweis des Bestehens einer der oben genannten Prüfungen befreit zu werden, zum Beispiel für Absolventen deutschsprachiger oder germanistischer Studiengänge oder für Inhaber der im Beschluss "Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse" genannten ausländischen Schulabschlüsse.

 

Falls Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit dem Studierendensekretariat in Verbindung.

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