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Senat der Fachhochschule beschließt die Einführung von Studienbeiträgen

Freitag, 21. April 2006

"Wir bieten unseren Studierenden ein gutes Studium bei hochqualifizierten und motivierten Professoren in bestens ausgestatteten Laboratorien und sonstigen Räumen. Unser Ziel ist es, das Qualitätsniveau zu erhalten und auszubauen. Insbesondere soll die Betreuung generell verbessert werden mit einem Fokus auf Studierende mit Anlaufschwierigkeiten", hieß es in einem Statement der jüngsten Senatssitzung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg.

In der Tat belegen unterschiedliche Rankings die gute Basis, aber dennoch sehen die Fachbereiche Verbesserungsmöglichkeiten, verbunden mit dem Wunsch auch nach Förderung besonders leistungsstarker Studierenden. Um diese Ziele zu erreichen, gibt das Studienbeitragsgesetz des Landes NRW den Hochschulen die Möglichkeit, Studienbeiträge zu erheben.

Folgerichtig hat der Senat der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag (20. April 2006) die Einführung von Studienbeiträgen in Höhe von 500 Euro beschlossen. Damit müssen bereits ab dem Wintersemester 2006/2007 die Erstsemester diesen Betrag an die Hochschule überweisen, ab Sommersemester 2007 gilt die Beitragsregelung auch für alle anderen Studierenden.

Keine Regel ohne Ausnahme, das trifft auch bei den Studienbeiträgen zu. Auf Antrag können die Studienbeiträge ermäßigt, in einigen Fällen auch ganz erlassen werden. So sind Studierende im Praxis- und im Auslandssemester oder während einer Beurlaubung befreit, ebenso ausländische Studierende, für die ein entsprechendes Abkommen der Staaten (Erasmus-/Sokratesprogramm) oder der Hochschulen untereinander gilt. Auch Studierende im Studiengang Sozialversicherung werden nicht beitragspflichtig, da dieser vollständig über Drittmittel finanziert, und die Studierenden im kooperativen Studiengang Mechatronik brauchen im ersten Jahr ihres Studiums ebenfalls nicht zu bezahlen, da sie sich in dieser Zeit ausschließlich in der betrieblichen Ausbildung befinden und keine Leistungen der Hochschule in Anspruch nehmen. Daneben gibt es zahlreiche Gründe für Ermäßigungen für die Dauer von bis zu vier Semestern, die klaren und nachweisbaren Kriterien unterliegen.