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Gesetzesänderung im UrhWissG zum März 2018 beschlossen

Mittwoch, 6. September 2017

Auf den letzten Metern wurde die Gesetzesänderung im Urheberrecht (UrhWissG) beschlossen. Doch was heißt dies nun für Sie als Lehrende/n? Wie geht es weiter?

Am 30. Juni 2017, in der letzten Sitzung der Legislaturperiode, beschloss der Deutsche Bundestag die Anpassung des Urheberrechtsgesetzes an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft. In Kraft treten wird die neue Version des Gesetzes am 1. März 2018 - vorerst nur für 5 Jahre. Bis zum Starttermin bleibt alles beim Alten: KMK und VG Wort haben sich am 11.08.2017 darauf geeinigt, dass auch im Wintersemester 2017/2018 die Vergütung für die Online-Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Materialien nach §52a UrhG pauschal erfolgt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Häufige Fragen und Antworten zum aktuellen Urheberrecht haben wir in LEA für Sie zusammengestellt: Urheberrecht - Fragen & Antworten (Login erforderlich).

Über die neuen Regelungen ab März 2018 werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.

Kontakt

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Melanie Klöß

Beraterin für E-Learning, Fachreferentin Informatik, Dipl.-Phys.

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