International Office
Beratung für Menschen mit Fluchthintergrund
Was kann ich an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg studieren?
Wie bewerbe ich mich für ein Studium?
Welche Deutschkentnisse benötige ich für das Studium?
- Für die Aufnahme eines Studiums in deutscher Sprache benötigen Sie sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Informationen zu den anerkannten Deutschprüfungen finden Sie hier: DSH-Prüfungsordnung.
- Wenn Sie noch nicht genügend Deutschkentnisse vorweisen können, können Sie sich auf einen Deutschkurs auf B2 oder einen DSH-Vorbereitungskurs bewerben
Woher weiß ich, ob ich mit meinem Schulabschluss studieren kann?
- Bevor Sie sich bewerben, können Sie auf folgenden Seite prüfen, ob Ihr Sekundarschulabschlusszeugnis zum Studium qualifziert: Voraussetzungen (DAAD) und Datenbank Anabin.
- Wenn Sie eine sogenannte „indirekte Hochschulzugangsberechtigung“ (ein Zeugnis, mit dem sie nicht direkt an der Universität studieren können) haben, können Sie ein Studienkolleg besuchen. Dort absolvieren Sie eine „Feststellungsprüfung“. Eine Übersicht über Studienkollegs in Deutschland finden Sie hier: http://www.studienkollegs.de/
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie bitte eine Mail an refugees@h-brs.de
Informationen für ukrainische Bewerbende
Nach den Richtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Deutschland benötigen Bewerbende mit einem ukrainischen Zeugnis über den Abschluss der Sekundarstufe I nach Klasse 11 zusätzlich entweder:
ein erfolgreich abgeschlossenes Studienjahr in einem Bachelor-Studiengang an einer anerkannten ausländischen Hochschule in einem verwandten Fach, das sie in Deutschland studieren wollen, oder
eine Feststellungsprüfung an einem einjährigen Studienkolleg in Deutschland.
Oder sie benötigen einen abgeschlossenen 4-jährigen Bachelor-Abschluss aus der Ukraine, um ab dem ersten Semester in Deutschland in einem beliebigen Fach an einer anerkannten Hochschule studieren zu können.
refugees@h-brs.de