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Innovations- und Informationsmanagement (M.Sc.)

Zulassung und Bewerbung Masterstudiengang Innovations- und Informationsmanagement

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Studienaufnahme des Masterstudiengangs Innovations- und Informationsmanagement ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss der Betriebswirtschaft mit mindestens 210 Leistungspunkten und einer Mindestnote von 2,5. Umfasst der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss weniger als 210 Leistungspunkte, ist das Modul "Practical Term" zu absolvieren.

Zum Masterstudiengang wird auch zugelassen, wer einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Wirtschaftsinformatik mit 210 Leistungspunkten und einem Anteil betriebswirtschaftlicher Module von mindestens 40 % nachweisen kann. Weiterhin müssen für den Masterstudiengang Innovations- und Informationsmanagement in einem vorangegangenen Studium in dem Fach Wirtschaftsinformatik insgesamt mindestens 20 ECTS-Punkte erbracht worden sein.
 

Deutschkenntnisse

Wenn Sie keinen deutschsprachigen Sekundarschul- oder Studienabschluss haben, müssen die für das Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse durch die DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder durch den TestDaF (Test für Deutsch als Fremdsprache) mit der Niveaustufe TDN 4 in allen vier Prüfungsbereichen vorliegen.
 

Englischkenntnisse

Wir fordern auch Englischkenntnisse auf dem Niveau B2. Sie können die Englischkenntnisse entweder durch das Ergebnis eines offiziellen Englischtests oder durch eine Bestätigung Ihrer Universität, falls die Unterrichtssprache Ihres Bachelorabschlusses Englisch war oder durch eine Hochschulzugangsberechtigung (Sekundarschulzeugnis) nachweisen, sofern dieses Zeugnis explizit Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 ausweist.

 

Bewerbungsverfahren

Eine Bewerbung für den Masterstudiengang Innovations- und Informationsmanagement ist nur für das Sommersemester möglich. Die Bewerbungsphase ist jährlich vom 15.11. - 15.03. angesetzt.

Der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss muss für eine Bewerbung zum Sommersemester bis spätestens zum Ende des vorangegangenen Wintersemesters absolviert worden sein.

Für die Bewerbung zum Sommersemester muss der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss mit der endgültigen Durchschnittsnote bis spätestens zum 31.03. vorliegen.

Sind die Voraussetzungen für den  Masterstudiengang erfüllt, kann die Zulassung ausgesprochen und die Einschreibung durchgeführt werden.

 

Dokumente für die Bewerbung

Bevor Sie mit der Dateneingabe im Onlinebewerbungsformular beginnen, überprüfen Sie bitte, ob Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen, die Sie für Ihre Bewerbung benötigen und die Sie in der Online-Bewerbung hochladen müssen:

  • Hochschulabschlusszeugnis inklusive Notenspiegel (bei ausländischen Zeugnissen mit deutscher oder englischer Übersetzung);
  • Notenspiegel ohne Hochschulabschlusszeugnis, falls der Hochschulabschluss noch nicht vorliegt, aber noch in diesem Wintersemester erworben wird;
  • das Zertifikat der APS, falls Sie Ihren Hochschulabschluss in Indien, China oder Vietnam erworben haben;
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (TestDaF 4,4,4,4 oder DSH 2) falls Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben;
  • Nachweis ausreichender Englischkenntnisse auf dem Niveau B2.
     

Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungs- und Einschreibungsfristen. Eine nach Fristablauf eingegangene oder unvollständige Bewerbung kann nicht mehr berücksichtigt werden!