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Graduierteninstitut

Reisekostenzuschüsse

"Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben." (Alexander von Humboldt)

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Das Graduierteninstitut der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg kann Doktorandinnen und Doktoranden der Hochschule eine finanzielle Unterstützung bei Reisen zu Konferenzen gewähren, sofern sie aktiv daran teilnehmen.

Voraussetzungen:

  • Die Doktorandin/der Doktorand sowie die H-BRS Betreuerin/der H-BRS Betreuer sind Mitglied im Graduierteninstitut der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
  • Die Doktorandin/der Doktorand ist Mitglied der Hochschule.
  • Die H-BRS Betreuerin/der H-BRS Betreuer sichert in einem Unterstützungsschreiben zu, dass sie/er die Restfinanzierung übernimmt, und bestätigt, dass keine Drittmittel für diese Reise bewilligt wurden.
  • Die Doktorandin/der Doktorand leistet an einer Konferenz einen Beitrag in Form eines Vortrages, einer Posterpräsentation oder einer praktischen Vorführung, der in einem wettbewerbsfähigen Verfahren auf wissenschaftlicher Grundlage ausgewählt wurde.
  • Die Doktorandin/der Doktorand erfüllt nicht die Voraussetzungen für ein DAAD-Reisekostenzuschuss aus dem Programm HAW.International:Kongress- und Messereisen oder die Bewerbung wurde abgeleht.

Reisekostenzuschuss
Der Betrag des Reisekostenzuschusses ist abhängig von dem Ort der Konferenz. Für
Konferenzen innerhalb Europas beträgt der Zuschuss maximal 700 Euro und für Konferenzen außerhalb Europas maximal 1200 Euro.

Ein Reisekostenzuschuss kann pro Kalenderjahr und pro Doktorandin/Doktorand nur einmal in Anspruch genommen werden. Für eine Konferenz kann nur eine Doktorandin/ein Doktorand pro Arbeitsgruppe einen Zuschuss erhalten. Die Forschungsinstitute (z.B. MAS, TREE, IVC, IDT/ISF, IZNE) werden jeweils als eine Gruppe betrachtet.

Beantragung eines GI-Reisekostenzuschusses
Der Antrag auf einen Reisekostenzuschuss wird vor der Konferenz im Graduierteninstitut der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg eingereicht. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt zeitnah und wird der Antragstellerin/dem Antragsteller mitgeteilt.

Im Falle einer Genehmigung eines Zuschusses gibt die Antragstellerin/der Antragsteller bei der Reisekostenabrechnung die Kostenstelle des Graduierteninstitutes zur Erstattung des Reisekostenzuschusses an. Als Nachweis für die Reisekostenstelle dient eine Kopie des genehmigten GI-Antrages.

Der Antrag auf GI-Reisekostenzuschuss wird im LEA-Kurs H-BRS Graduate Institute zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

Bitte richten Sie Ihren Antrag auf GI-Reisekostenzuschuss an
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Graduierteninstitut
E-Mail: gi@h-brs.de

Sie haben noch Fragen?

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Rita Cornely

Geschäftsführerin des Graduierteninstituts, Dipl. Inform., Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich Informatik, Mitglied der Arbeitsgruppe Bioinformatik

Forschungsfelder

Standort

Sankt Augustin

Raum

F425

Adresse

Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin