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Biomedical Sciences (M.Sc.)

Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Biomedical Sciences

Gerne informieren wir Sie im Folgenden über die Zulassung und die Voraussetzungen für den englischsprachigen Masterstudiengang in Biomedical Sciences (MSc).

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelor-Abschluss oder gleichwertiger Abschluss in Biowissenschaften, Note mindestens 2,5 (deutsches Notensystem).
  • Besondere Kenntnisse in: Molecular Biology/Genetics, Immunology, Human Biology, Physiology und Developmental Biology von jeweils 6 ECTS.
  • Gute Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung erfüllen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2. Andere Bewerber, die keine englischsprachige Hochschulzugangsberechtigung (z. B. englischsprachigen Sekundarschulabschluss) oder keinen englischsprachigen Abschluss haben, müssen die für den Studiengang erforderlichen Englischkenntnisse durch offizielle Tests nachweisen.

Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal

Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, sich über unser Online-Bewerbungsportal zu bewerben.

Bewerber, die ein Visum benötigen:

15. Februar bis 31. März

Bewerber, die kein Visum benötigen:

15. Februar bis 15. September

Bevor Sie mit der Eingabe Ihrer Daten in das Online-Bewerbungsformular beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen im PDF-Format bereithalten:

  • Originalzeugnis Ihres ersten akademischen Abschlusses inklusive Notenspiegel und Übersetzung beider Dokumente ins Deutsche oder Englische (falls sie in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden). Der Notenspiegel muss zwingend den genauen Modulnamen sowie die erworbenen Credits bzw. den Workload ausweisen. Modulhandbücher werden nicht akzeptiert.
    Wenn das Studium noch nicht abgeschlossen wurde, wird ein Notenspiegel bis ein Semester vor Abschluss benötigt, wobei das Abschlusszeugnis nach Abschluss des Studiums nachgereicht werden muss. Sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie in diesem Falle eine eingeschränkte Zulassung und das Abschlusszeugnis mit finalem Notenspiegel.
  • Zertifikat der APS (für Bewerber aus China, Vietnam und Indien),
  • Für internationale Bewerber: Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem  Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheidet die Zulassungskommission über die Vergabe der Studienplätze. Über die Entscheidung der Zulassungskommission werden Sie zu gegebener Zeit in Ihrem Bewerberaccount unseres Online-Bewerbungsportals informiert.

 

 

Zulassung

Bewerberinnen und Bewerber aus Ländern, die nicht der EU-/ EWR angehören

Im Falle einer Zulassung müssen Bewerber und Bewerberinnen aus Ländern, die nicht der EU-/EWR angehören, ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform per Post einsenden. Bitte beachten Sie, dass alle Kopien der von Ihnen eingereichten Dokumente amtlich beglaubigt sein müssen, um die Übereinstimmung mit den Originaldokumenten zu bestätigen. Falls Ihre Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen Sie zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzungen in die englische oder deutsche Sprache einreichen. Erst nach Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen können eine Zulassung erteilen.

Bewerberinnen und Bewerber aus Deutschland und anderen Ländern der EU- / EWR

Im Falle einer Zulassung brauchen Bewerber und Bewerberinnen aus Deutschland und anderen EU-/EWR-Ländern keine Bewerbungsunterlagen in Papierform einsenden.

Ihr persönlicher Kontakt

Kontakt zum Studierendensekretariat

Adresse

Campus Sankt Augustin: Grantham Allee 20, 53757 Sankt Augustin // Räume E039 - E040 & E044 - E048

Campus Rheinbach: Egermanstr. 1, 53359 Rheinbach // Räume 1.304 - 1.305

Sprechstunden

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 - 15:00 Uhr

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