Social Protection (M.Sc.)
Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang - Social Protection
Hier finden Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang Social Protection.
Für die Zulassung zu dem Masterstudiengang sind folgende Nachweise notwendig:
- Mindestens ein Bachelorabschluss in einer relevanten akademischen Fachrichtung wie z.B.
- Wirtschaftswissenschaften
- Politikwissenschaften
- Soziologie
- Internationale Beziehungen
- Betriebswirtschaftslehre
- Öffentliche Gesundheit
- Öffentliche Ordnung
- Recht
- Verwaltung
- Bildung
- Sozialwissenschaften
- Psychologie
- Internationale Beziehungen/Entwicklung
- andere Fächer, sofern die Inhalte, die sich auf den Themenbereich des Sozialschutzes beziehen, mindestens 15 Credits gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) umfassen.
Weiteres
- Mindestens 5 Monate praktische Erfahrung (unbezahlte Praktika und/oder Freiwilligenarbeit werden akzeptiert) in einem Bereich mit Bezug zum Sozialschutz.
- Nachweis von Englischkenntnissen mit einem Mindestniveau von C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, es sei denn, Sie sind Muttersprachler oder haben zuvor in englischer Sprache studiert. Es gibt anerkannte Sprachtests, oder die Studierenden können ein Schreiben ihrer Universität vorlegen, aus dem hervorgeht, dass ihre offizielle Unterrichtssprache Englisch war.
- Ein tabellarischer Lebenslauf.
- Ein Motivationsschreiben.
- Ein Forschungsvorschlag im Bereich des Sozialschutzes. Bitte benutzen Sie unser Template, das Sie hier finden.
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