Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung (B.A.)
Zulassung zum Studiengang Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung
Voraussetzungen
Für die Aufnahme des Studiums sind die allgemeine oder Fach-Hochschulreife sowie der Abschluss eines Studienvertrags mit einem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) erforderlich. Diese Verträge werden von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern im Rahmen einer Personalauswahl vergeben.
Studieren ohne Hochschulreife
Über weitere Zulassungsmöglichkeiten informiert das Studierendensekretariat der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
Bewerbung und Studienbeginn
Studieninteressierte können sich direkt bei einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bewerben. Studienbeginn ist jeweils das Wintersemester.
Einschreibung
Nach Abschluss eines Studienvertrages mit einem Unfallversicherungsträger erhalten Sie vom Studierendensekretariat spätestens Ende Juli Informationen zur Online-Einschreibung und einen Link zum Einschreibeportal. Dort wird der Antrag auf Einschreibung gestellt und alle erforderlichen Unterlagen müssen hochgeladen werden.
Anlaufstellen
Kontakt zum Studierendensekretariat
Sprechstunden
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 - 15:00 Uhr
Persönliche Sprechzeiten nur mit Termin