Bewerben an der H-BRS
Gasthörerschaft
Die Zulassung als Gasthörer:in berechtigt nicht zur Ablegung von Prüfungen, sondern nur zum Besuch von Lehrveranstaltungen. Als Gasthörer:in sind Sie kein:e eingeschriebene:r Studierende:r der Hochschule und erhalten auch keinen Studierendenausweis bzw. Semesterticket. Auf Wunsch wird Ihnen eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ausgestellt.
Über die Zulassung als Gasthörer entscheidet die Dekanin bzw. der Dekan des Fachbereiches. Sie werden darüber schriftlich informiert. Die Gasthörergebühr von 100 Euro zahlen Sie nach Zulassung als Gasthörer auf das Konto der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Die Kontoverbindungsdaten werden Ihnen mit dem Zulassungsschreiben mitgeteilt.
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Sprechstunden
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 - 15:00 Uhr
Persönliche Sprechzeiten nur mit Termin
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