Direkt zum Inhalt

Sprachenzentrum

Deutsch-Sprachzertifikate für die Zulassung an der H-BRS

sprachenzentrum_broschueren_sta_20220401_foto_eric_lichtenscheidt_76_fs22.jpg (DE)
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen für die Zulassung die für ihren Studiengang erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Folgende C1 Sprachprüfungen gelten als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die Einschreibung in alle deutschsprachigen Studiengänge an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

  • DSH-2
  • TestDaF mind. 4/4/4/4
  • telc Deutsch C2, telc Deutsch C1 Hochschule
  • Goethe-Zertifikat C2 (GDS)
  • ÖSD C2
  • DSD II
  • Unicert III

 

Die Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) benennt zudem Möglichkeiten, vom Nachweis des Bestehens einer der oben genannten Prüfungen befreit zu werden, zum Beispiel für Absolventen deutschsprachiger oder germanistischer Studiengänge oder für Inhaber der im Beschluss "Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse" genannten ausländischen Schulabschlüsse.

 

Falls Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit dem Studierendensekretariat in Verbindung.

Anlaufstellen

Kontakt zum Studierendensekretariat

Adresse

Campus Sankt Augustin: Grantham Allee 20, 53757 Sankt Augustin // Räume E039 - E040 & E044 - E048

Campus Rheinbach: Egermanstr. 1, 53359 Rheinbach // Räume 1.304 - 1.305

Sprechstunden

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 - 15:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten nur mit Termin