Zentrale Hochschulorgane
[Archiv] Wahl der studentischen Gremien im Mai 2023
Datum
Montag, 22. Mai 2023
Dienstag, 23. Mai 2023
Datum
Montag, 22.05.2023: von 8 bis 16 Uhr in Sankt Augustin vor der Mensa, in Rheinbach vor dem H-Gebäude, in der Steyler Mission in Sankt Augustin in Raum 139 -
Dienstag, 23.05.2022: von 8 bis 16 Uhr in Sankt Augustin vor der Mensa, in Rheinbach vor dem H-Gebäude, in Hennef vor der Mensa
Standort
Sankt Augustin, Rheinbach und Hennef
Wer wird gewählt?
Es werden das Studierendenparlament und die Fachschaftsräte der jeweiligen Fachschaft gewählt. Weitere Infos finden Studierende der Hochschule im zugehörigen LEA-Kurs in einem erklärenden Dokument. Bei Problemen oder Fragen zur Organisation oder zum Ablauf der der Wahl kann man sich mit einer Mail an den wahlausschuss.stupa@h-brs.de wenden.
Hinweis: Die Wahl der studentischen Gremien ist unabhängig von den parallel stattfinden Hochschulwahlen.
Wer darf wen wählen?
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Studierenden der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, die am Montag, 24. April 2023 an der Hochschule als Haupthörer immatrikuliert und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Zweit- und Gasthörer sind weder wahlberechtigt noch wählbar. Studierende die in mehreren Fachschaften als Haupthörer eingeschrieben sind, sind in beiden Fachbereichen wählbar und wahlberechtigt, müssen sich für eine Fachschaft entscheiden und sollten überprüfen, ob sie in beiden Fachschaften im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Je eine Kopie des Verzeichnisses wird ab sofort in den Bibliotheken in Sankt Augustin und Rheinbach sowie am Empfang in Hennef öffentlich ausgelegt.
Alle Wahlberechtigten müssen bei der Wahl ihren Studierendenausweis und einen Lichtbildausweis vorlegen.
Wo wird wann gewählt?
Die Studierenden können nur an dem Campus wählen, an dem sich die Fachschaft, der sie laut Wählerverzeichnis zugeordnet sind, befindet.
Ausnahme sind die Fachschaft Wirtschaftswissenschaften (Rheinbach), die am ersten Wahltag nur in der Steyler Mission und am zweiten Wahltag nur in Rheinbach vor dem H-Gebäude, und die Fachschaft Nachhaltige Sozialpolitik die am ersten Wahltag nur in der Steyler Mission und am zweiten Wahltag nur in Sankt Augustin am Campus wählen können. Alternativ ist die Zusendung der Wahlunterlagen per Brief möglich. Diese können nur auf dem Postweg an den Wahlleiter zurückgeschickt werden.
Alternativ: Briefwahl
Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Anträge auf Briefwahl sind per Webformular einzureichen und müssen spätestens bis zum 16. Mai 2023 um 23:59 Uhr eingegangen sein. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 23. Mai 2023 um 16 Uhr dem Wahlausschuss vorliegen (Die adressierten Rücksendeumschläge werden mitgeschickt).
Wähle, wen Du wählst
Für die Wahlvorschläge sind die vom Wahlausschuss herausgegebenen Formulare (im LEA-Kurs) zu verwenden. Wahlberechtigte können sich selbst oder andere Wahlberechtigte zur Wahl vorschlagen. Eine Kandidatin oder ein Kandidat kann nicht in mehrere Wahlvorschläge für dasselbe Organ aufgenommen werden.
In diesem Jahr ist es möglich, ein Lichtbild (als Datei) und einen Bewerbungstext mit mindestens 100 Zeichen und maximal 250 Zeichen für die Wahlwerbung einzureichen.
Studierende dürfen nur einmal pro Gremium als Kandidat oder Kandidatein aufgestellt werden. Der Zeitraum für die Einreichung der Wahlvorschläge an den Wahlausschuss endet am Donnerstag, 6. April 2023, um 23:59 Uhr.
Links
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