Dezernat 2: Personal
News für Professoren und Beamte
Das Team Professuren und verbeamtetes Personal ist für alle Angelegenheiten von der Stellenbesetzung bis zum Austritt von Beamtinnen und Beamten sowie Professorinnen und Professoren aller Fachbereiche zuständig.
Änderungen
Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse (hierzu zählt auch eine Adressänderung oder der Familienstand) sind immer dem Team schriftlich mitzuteilen, damit die Mitarbeitenden alle involvierten Stellen (bspw. LBV oder Reisekosten) informieren können.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
…dienen dazu, die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule vor Schädigungen, Belastungen und Gefährdungen durch die vielfältigen Arbeitsprozesse der Hochschule zu schützen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team Arbeitssicherheit. Im Falle von Brandschutz steht Ihnen Herr Kelter für Fragen zur Verfügung. Informationen zum AGUM finden Sie hier: Betriebliche Unfallmeldung
Arbeitsunfähigkeit
Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte melden Erkrankungen, Folgeerkrankungen oder Unfälle unter Angabe der voraussichtlichen Dauer unverzüglich am ersten Abwesenheitstag an die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten und per Mail an Krankmeldung@h-brs.de . Ab dem vierten Abwesenheitstag ist eine Krankmeldung vom Arzt notwendig. https://www.h-brs.de/de/arbeitsunfaehigkeit-und-urlaub
Professorinnen und Professoren wenden sich an das FB-Sekretariat.
Für eine längere Arbeitsunfähigkeit schaltet sich das BEM nach Information aus dem Dezernat Personal und Recht https://www.h-brs.de/de/bem) ein.
Beihilfe
Beamtinnen und Beamte erhalten in Krankheits-, Geburts- und Pflegefällen Beihilfeleistungen nach den Bestimmungen der Beihilfenverordnung NRW. Die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten der H-BRS erfolgt durch eine externe Beihilfestelle der Universität zu Köln. Die Kommunikation übernimmt das LBV.
Dienstausweise
Alle Beschäftigten der H-BRS erhalten in den ersten Arbeitstagen Ihren persönlichen Dienstausweis.
Dienstreisen
Informationen zu Beantragungen, Abrechnungen, Reisebeihilfe, Erstattungen Hilfestellungen für geplante Reisen und rund um die Abrechnungen erhalten Sie auf der Homepage Reisekosten.
Dienstvereinbarungen
Die Dienstvereinbarungen können Sie im Intranet finden unter: https://www.h-brs.de/de/Dienstvereinbarungen-Richtlinien-und-Informationen
Erholungsurlaub
Unter Erholungsurlaub ist bezahlte Freizeit zu verstehen, die der Wiederherstellung und Erhaltung der Arbeitskraft der Arbeitnehmenden dienen soll.
Im Lehralltag finden die Freiheiten (im Sinne des Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz) der an unserer Hochschule tätigen Professorinnen und Professoren in Abweichung zu den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen insbesondere auch in der freien Zeiteinteilung und der beliebigen und antragsunabhängigen Realisierung des Erholungsurlaubs (während der vorlesungsfreien Zeit) ihren Ausdruck.
Die aktuell getroffenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und dem Bundesarbeitsgericht (BAG) betreffend einer grundsätzlichen Entscheidung zur Abwicklung und zum Verfall von Urlaubsansprüchen, verpflichten den Dienstherrn dazu, auch bei der Verwirklichung der Urlaubsansprüche der Professorinnen und Professoren aktiv mitzuwirken.
Hierfür ist eine bloße Anzeige von in Anspruch genommenem Urlaub seitens der Professorinnen und Professoren an die jeweilige Fachbereichsleitung ausreichend. Diese leitet die Dokumentation im Anschluss an das Urlaubsjahr bis zum 15.01. an das Dezernat Personal und Recht personalundrecht@h-brs.de weiter.
Elternzeit
Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter. Eine Elternzeit muss schriftlich beantragt werden. Mit Zustimmung der Hochschulleitung können bis zu 24 Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes verschoben werden. Mütter und Väter haben ebenfalls die Möglichkeit – unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange - während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Bei Fragen zum Mutterschutz und Elternzeit steht Ihnen das Team gerne zur Verfügung. Unabhängig von der Elternzeit kann Elterngeld bei der Elterngeldstelle der jeweiligen Heimatstadt /-kreis beantragt werden.
Ferienbetreuung und Erstattung von Ferienbetreuungskosten
Die Hochschule erstattet den Beschäftigten pro Kind (bis 16 Jahre) für die Ferienbetreuung 50 Euro/Woche (max. 250 Euro/Jahr).
Forschungs- und Praxissemester
Die Voraussetzung für die Genehmigung des Antrags ist die Hochschulzugehörigkeit von mind. acht Semestern und die Zeitspanne von acht Semestern zur vorangegangenen Freistellung bzw. Beurlaubung. Der Antrag muss eine detaillierte Darlegung des geplanten Vorhabens und die Vertretung enthalten.
Gleichstellungsstelle und Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt alle Personen der Hochschule. Sie wird unterstützt von dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in den Fachbereichen sowie der Gleichstellungskommission. Sie erreichen die Gleichstellungsbeauftragte unter Gleichstellungsbeauftragte@h-brs.de
Hochschuldidaktik
Wer sich didaktisch weiterbilden, eine digitale Lehrmethode ausprobieren möchte oder bei einem bestimmten Lehrszenario Unterstützung benötigt, dem steht die Präsidialbeauftragte für Hochschuldidaktik mit ihrer Expertise zur Verfügung. Die Inhalte einer solchen Beratung sind vertraulich. Außerdem verweisen wir auf die Angebote des Zentrum für Innovation und Entwicklung in der Lehre (ZIEL).
Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)
Das LBV in Düsseldorf ist für die Bezügeberechnungen und Auszahlung Ihres Gehaltes zuständig. Abrechnungen erhalten Sie nur, wenn sich im Vergleich zum Vormonat Änderungen ergeben. Die Kommunikation mit dem LBV übernimmt das Team Professuren und verbeamtetes Personal für Sie.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktdaten-lbv-nrw
Lehrermäßigung /-erhebung
Die Gewährung einer zukünftigen Lehrermäßigung ist über die Dekaninnen und Dekane beim Team Professuren und verbeamtetes Personal zu beantragen.
Erläuterungen zum Lehrerhebungsbogen
Nebenbeschäftigung
Alle Beschäftigten müssen Nebenbeschäftigungen gegen Entgelt rechtzeitig ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich anzeigen. Nähere Informationen und entsprechende Vordrucke finden Sie hier:
Nebentätigkeit(en) und die dazugehörigen Hinweise, Nebeneinnahmen
Öffnungszeiten der H-BRS
Campus Sankt Augustin: Mo-Fr: 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Sa: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Campus Rheinbach: Mo-Fr: 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Sa: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Personalrat
Die Beamtinnen und Beamten werden durch einen Personalrat vertreten. Auf der Homepage sind jeweils die Mitglieder für die aktuelle Amtszeit mit ihrer Funktion veröffentlicht. Beide Personalräte stehen für Fragen und/oder bei Problemen am Arbeitsplatz jederzeit zur Verfügung. wpersvg@h-brs.de oder nwpers@h-brs.de
Schwerbehindertenvertretung
Der Schwerbehindertenbeauftragte ist Ansprechpartner für behinderte Studieninteressierte und Studierende sowie für die Bediensteten der Hochschule. Er arbeitet mit bei der Planung und Durchführung baulicher und organisatorischer Maßnahmen für die Bedürfnisse behinderter Menschen an der Hochschule und wird bei der Personalauswahl schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber beteiligt. Sie erreichen den Vorsitzenden der Schwerbehindertenvertretung, Herrn Guido Krause, unter der Durchwahl -311 oder guido.krause@h-brs.de
Zielvereinbarungen / Zulagen
Auf Antrag können W-besoldete Professorinnen und Professoren Zielvereinbarungen für besondere Leistungen gemäß der HLeistBVO mit dem Präsidenten verhandeln. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit dem Team Professuren und verbeamtetes Personal auf.
Zusatzversorgung (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL)
Im Bereich der Pflichtversicherung der „VBLklassik" wird den Versicherten eine betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie in den Fällen der Erwerbsminderung eine Betriebsrente gezahlt.
Zusätzliche Informationen finden Sie hier:
Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf der Karriere-Seite: Stellenangebote | Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS)
Kontakt
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