Transfer vom Flughafen zum Hotel

Mittwoch, 7. Dezember 2016

Ein Unfall eines Pauschalreisenden beim Transfer vom Flughafen zum Hotel ist ein Reisemangel. So entschied am 6. Dezmber 2016 der Bundesgerichtshof. Kann der Reisende infolge seiner Verletzungen die weiteren Reiseleistungen nicht mehr nutzen, muss der Veranstalter ihm den Reisepreis erstatten - auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft.

Unter Umständen ließe sich dieses Urteil auch auf Transfers im Rahmen einer medizitouristischen Reise übertragen, wenn die Fahrten vom Flughafen zum Hotel oder zum Krankenhaus Teil einer Behandlungsreise sind.