EuGH stoppt Preisbindung bei Medikamenten
Die deustche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente verstößt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge gegen geltendes EU-Recht, weil Anbietern aus anderen EU-Ländern damit der Zugang zum deutschen Markt erschwert wird.
Damit folgten die Richter der Argumentation des Generalanwalts, dass sich ausländische Versandapotheken nicht an das deutsche Preisrecht halten müssen, wenn sie Arzneimittel nach Deutschland versenden. Im Verfahren zwischen Wettbewerbszentrale und der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV)/DocMorris ging es darum, ob die Selbsthilfeorganisation ihre Mitglieder auf die Boni hinweisen durfte, die die niederländische Versandapotheke diesen bieten wollte.
Auch nach der Enzscheidung des EuGH müssen sich deutsche Apotheken nach wie vor an geltende Vorgaben zum Preisrecht halten, um Abmahnungen und möglicherweise auch Schadensersatzforderungen zu vermeiden.