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[Archiv] Ergebnisse der Hochschulwahlen 2017 liegen vor
Die Stimmen der Hochschulwahlen vom 16. und 17. Mai wurden vom Wahlvorstand ausgezählt. Das Endergebnis finden Sie unter "Zugehörige Elemente".
Zur Wahl standen sämtliche Mitglieder der Fachbereichsräte, studentische Mitglieder im Senat und in der Gleichstellungskommission sowie die Position zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte.
Erklärt der oder die Gewählte nicht schriftlich innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses gegenüber dem Wahlvorstand, dass sie oder er die Wahl ablehne, gilt die Wahl als angenommen.
Bei den gewählten Mitgliedern der Fachbereichsräte aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren ist zu berücksichtigen, dass das Wahlmandat ruht, wenn es mit einem Amtsmandat (z.B. Dekan, Prodekan) zusammentrifft (§ 13 Abs. 2 HG NRW). Es ist deshalb davon auszugehen, dass aus diesem Grunde einige Bewerberinnen und Bewerber nachrücken werden.